Informationsseminar zum neuen Reiserecht

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Mit Wirkung zum 01. Juli 2018 gelten umfassende Änderungen des Pauschalreiserechts, die für Tourismusorganisationen und –betriebe zahlreiche Umstellungen und einen erheblichen Anpassungsaufwand bedeuten. Die Änderungen betreffen dabei sowohl Reiseveranstalter als auch Reisevermittler sowie Institutionen, die nach dem neuen Recht in die Kategorie des „Vermittlers verbundener Reiseleistungen“ fallen. Dazu gehören vor allem Tourismusorganisationen, aber auch Hotels, die oftmals eigene Pauschalangebote haben. Was dies in der Praxis bedeutet vermittelt der Hessische Tourismusverband e. V. in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV) nun in einem dreistündigen Seminar am 6. Februar 2018 ab 13 Uhr in Kassel.

Durchgeführt wird das Seminar unter Leitung des DTV-Rechtsreferenten Sven Gläser in den Räumlichkeiten der Regionalmanagement Nordhessen GmbH am Ständeplatz 13 in 34117 Kassel. Das Regionalmanagement hat ein hohes Interesse an der Veranstaltung, wie Ute Schulte, Leitung des Clusters Tourismus bei der Regionalmanagement Nordhessen GmbH, ausführt: „Gerade bei unseren Tourismusorganisationen sowie den vielen kleineren und mittleren Unternehmen, die das touristische Angebot in Nordhessen prägen, ist der Beratungsbedarf hinsichtlich der Neuerungen groß. Wir freuen uns daher über die Initiative des Hessischen Tourismusverbands und sind gern Gastgeber für dieses Seminar.“

Für die Teilnahme an dem Seminar wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 65,00€ erhoben. Anmeldungen nimmt der Hessische Tourismusverband e. V. unter [email protected] entgegen.
Quelle: Regionalmanagement Nordhessen GmbH