Alkoholkonsumverbot in Zügen

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Die Deutsche Bahn führt zum 1. Januar 2018 in Niedersachsen und Bremen auf ausgewählten Linien ein Alkoholverbot im Nahverkehr ein. Auf folgenden Linien wird das Alkoholkonsumverbot gelten: S-Bahn Hannover, in den Regionalexpress-Zügen zwischen Hannover, Bremerhaven, Bremen, Norddeich und Osnabrück sowie im Harz-Weser-Netz.

Verboten ist dann sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind, beispielsweise geöffnete Flaschen. Unbeanstandet bleiben natürlich alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden.

DB Regio kommt hier den Wunsch aus zahlreichen Kundenbefragungen nach, wonach die Mehrheit der Fahrgäste ein generelles Alkoholverbot befürworten sowie dem Wunsch der Aufgabenträger. Bestehende Verbote zeigen einen positiven Einfluss auf die Sauberkeit in den Zügen sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der Reisenden.

Während einer zweimonatigen Einführungsphase wird aktiv auf das Verbot hingewiesen und somit an die Einsicht der Kunden appelliert. Diese Züge werden mit Piktogrammen gekennzeichnet.
Das Verbot wird in den Beförderungsbedingungen des Personenverkehrs, im Niedersachsentarif und in den Verbundtarifen geregelt.
Nach der Einführungsphase wird ab dem 1. März bei Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot 40 Euro erhoben.
Quelle: Deutsche Bahn