Informationsveranstaltung über veränderte Rahmenbedingungen in der Reisebranche

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Die neuen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des deutschen Reiserechts, welche ab 1. Juli 2018 in Kraft treten, stellen alle Anbieter und Vermittler im Inlands- und Auslandstourismus vor neue Herausforderungen: völlig neue Definitionen des Begriffs der Pauschalreise und des Reiseveranstalters, die neue Vertriebsform des „Anbieters verbundener Reiseleistungen“, erweiterte Gewährleistungspflichten und vor allem umfangreiche neue Informationspflichten.

Damit sich alle Anbieter im Inlands- und Auslandstourismus rechtzeitig auf die neue Rechtslage einstellen können, bietet die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) zusammen mit der IHK Ulm am Mittwoch, 22. März, von 14.30 bis 17.30 Uhr eine kostenfreie Informationsveranstaltung im IHK-Bildungszentrum in Biberach zu diesem Thema an. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die neuen gesetzlichen Vorschriften praxisorientiert vorgestellt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben – vor allem auch für die künftige Werbung, die Buchungsabwicklung und die neue Gestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen.

Eine Anmeldung per E-Mail an [email protected] ist erforderlich.