Entgeltabrechnungen bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland

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Wie hoch soll die Vergütung eines Mitarbeiters sein, der ins Ausland entsandt wird? Diese einfache Frage gestaltet sich in der Praxis oftmals schwieriger, als es zunächst den Anschein hat.

Das Problem: Personaler möchten den zu entsendenden Mitarbeiter nicht schlechter stellen als während seiner Arbeitstätigkeit in Deutschland. Allerdings soll das Auslandsgehalt auch im gewünschten Kostenrahmen bleiben.

Ist die Vergütung schließlich ausgehandelt, ergeben sich die nächsten Probleme: Wie kann das Gehalt in der Abrechnung dargestellt werden? Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Auslandeinsatz? Welche Vergütungsbestandteile müssen bezüglich der Sozialversicherung berücksichtigt werden?
Der BDAE behandelt das Thema in einem Seminar in Hamburg.

VERGÜTUNGSGESTALTUNG
Bei Entsendungen können verschiedene Vergütungskonzepte angewandt werden. Das Seminar thematisiert, welche Vergütungskomponenten bei einer Entsendung berücksichtigt werden müssen und welchen Einfluss Wechselkurse, Inflationsraten und Gehaltsveränderungen haben.

STEUERRECHT
Es gilt, sowohl die Gesetzeslage in Deutschland als auch jene im Entsendeland zu berücksichtigen – ebenso wie eventuell vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen. Insbesondere die Behandlung von geldwerten Vorteilen und die Kommunikation zwischen der Auslands- und Heimatentgeltabrechnung gestaltet sich oftmals kompliziert. Welche Einkünfte in welchem Land versteuert werden und welche Informationen zwischen den Gesellschaften ausgetauscht werden müssen, erläutert im Seminar ein Steuerexperte.

PRAKTISCHE VERKNÜPFUNG VON VERGÜTUNGSGESTALTUNG UND STEUERRECHT
Die Vergütung in Einklang mit dem Steuerrecht zu gestalten und abzubilden ist selten einfach. Einflussfaktoren können der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Expatriates sein sowie der Auszahlungsort. Welche verschiedenen Konstellationen sich bei Expatriate-Gehältern ergeben können und welche Gehaltsbestandteile wo steuerbar sind, wird ein weiterer Inhaltsbestandteil des Seminars sein. Nach der grundlegenden Einführung in die Themen Vergütung und Steuerrecht geht es bei diesem Teil darum, das Wissen für die Praxis zu verknüpfen. Dabei wird unter anderem mit den SeminarteilnehmerInnen eine Beispielrechnung (Bruttohochrechnung) erarbeitet. Auch die Abbildung im Entgeltabrechnungssystem wird thematisiert.

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Personal, Steuern sowie Finanzen und Entgelt erhalten unter anderem:
– einen Überblick über Vergütungsmodelle und Gehaltsbestandteile
– Informationen zur Steuerpflicht in Deutschland sowie der Vermeidung von Doppelbesteuerung
– hilfreiche Tipps zur Berechnung und Darstellung der Auslandsvergütung sowie der Abbildung im Entgeltabrechnungssystem
– Erfahrungen aus der Praxis und Informationen über aktuelle Entwicklungen
– Erarbeitung einer Beispielrechnung mit den Seminarteilnehmern

WANN UND WO
Mittwoch, 14.November 2018 von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.
Seminarprogramm und Anmeldeunterlagen
Teilnahmebedingungen
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