Nicht nur die stetig wachsenden internationalen Beziehungen machen eine steigende Mitarbeitermobilität notwendig, sondern auch der vorherrschende Fachkräftemangel. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wird dieser bis 2025 etwa 6,5 Millionen Fachkräfte betragen, wobei mindestens zwei Millionen davon aus dem Ausland rekrutiert werden müssen.
In diesem Zuge gewinnt auch die Entsendung von Mitarbeitern aus dem Ausland nach Deutschland eine größere Bedeutung. Dies stellt die Unternehmen vor neue Hürden, von denen insbesondere Personalabteilungen betroffen sind.
Impatriate-Management
Neben der Entsendung von Mitarbeitern aus Deutschland in beispielsweise ausländische Tochtergesellschaften, kommen nun weitere Aufgaben auf die Personalabteilungen hinzu: die Eingliederung ausländischer Mitarbeiter im Unternehmen (das sogenannte Impatriate-Management). Doch in vielen Unternehmen existieren keine Prozesse für den Einsatz von ausländischen Mitarbeitern und es herrscht der Irrglaube, dass das Unternehmen im Heimatland des Impatriates für einen reibungslosen Ablauf des Einsatzes sorgt. Dabei werden jedoch Hürden übersehen, die im Einsatzland auftreten und zu folgenschweren Konsequenzen sowohl für das Unternehmen als auch für den Impatriate und dessen Familie führen können. Dies gilt insbesondere für die Bereiche:
– Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht
– Sozialversicherungsrecht
– Steuerrecht
Haftungsrisiken mindern
Ebenso wie bei der Auslandsentsendung müssen auch beim Impatriate-Management daher einige Fragen geklärt werden.
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungssrecht
Welchen Aufenthaltstitel beziehungsweise welche Visakategorie benötigt der ausländische Mitarbeiter? Ist eine Arbeitserlaubnis notwendig? Hier ist große Sorgfalt gefordert. Denn Verstöße gegen das Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht sowie gegen die Visabestimmungen haben ordnungs- und strafrechtliche Folgen. Das kann unter Umständen dazu führen, dass Unternehmen neben einer Geldstrafe wegen unerlaubter Beschäftigung eines Ausländers auch rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Sozialversicherungsrecht
Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind von Personalern zu beachten? Wann unterliegt der neue Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht in Deutschland? Wer das Regelwerk nicht beherrscht und somit die notwendige Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Situation des ausländischen Mitarbeiters vernachlässigt, steht in der Haftung.
Steuerrecht
Wann unterliegt der neue Mitarbeiter einer Steuerpflicht in Deutschland? Liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Heimatland des ausländischen Mitarbeiters und Deutschland vor? Die Klärung dieser Fragen vermeidet Doppelbesteuerungen und hilft so, das Kostenrisiko des Unternehmens zu minimieren.
Auf all diese Fragen wird der Auslandsexperte BDAE gemeinsam mit spezialisierten Referenten aus den Bereichen Zuwanderungs-, Sozialversicherungs- und internationales Steuerrecht auf einem eintägigen Seminar Antworten geben. Fach- und Führungskräfte aus dem Personalbereich sowie Global Mobility Management erhalten:
– einen ganzheitlichen Überblick über das Thema Impatriate-Management in Deutschland,
– hilfreiche Tipps zur bestmöglichen Absicherung ihrer ausländischen Mitarbeiter und
– vielfältige Unterstützung
Daneben werden viele Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen geboten.
Seminardaten
Mittwoch, 19.9.2018 von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.
Mehr Informationen und Anmeldemöglichkeiten auf: https://entsendeberatung.bdae.com/seminare-veranstaltungen