DRV bietet erstmals Compliance-Workshop

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Was bedeutet Compliance und was müssen Geschäftsführer sowie Mitarbeiter von mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstaltern darüber wissen? Und – was sollten Sie unbedingt beachten? Am 25. September bietet die DRV Service GmbH erstmals einen Compliance-Workshop mit dem Titel „Fam-Trips, Geschenke, Umgang mit internen Daten – Was ist erlaubt und wo sind die Grenzen?“ in Berlin an. Der Workshop unter Leitung von Reiserechts- und Compliance-Experte Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Josef Vogel von der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, richtet sich sowohl an Mitarbeiter als auch Geschäftsführer von mittelständischen Reisemittlern und Reiseveranstaltern im DRV. Rechtsanwalt Dr. Jochen Martin, Ombudsmann des DRV, wird darüber hinaus in einem Gastvortrag über Möglichkeiten der Prävention, Aufdeckung und Reaktion auf Compliance-Verstöße informieren und aufzeigen, wie der Ombudsmann den DRV-Mitgliedsunternehmen notwendige Unterstützung beim Thema Compliance geben kann.

Der DRV-Workshop findet am Freitag, 25. September von 10 bis 16 Uhr in der DRV-Geschäftsstelle in Berlin statt. Er stellt ein exklusives Angebot für Mitglieder des Branchenverbandes dar. Die Teilnahme am Workshop kostet nur 99 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Anmeldungen unter http://bit.ly/compliance-DRV

Wichtige Fragestellungen des Arbeitsalltages werden im Seminar behandelt:

– Mitarbeiter von Reisebüros und Reiseveranstaltern lernen im Compliance-Workshop, was sie beispielsweise bei der Teilnahme an Incentives und Info-Reisen beachten sollten, ob und in welchem Rahmen sie Kundengeschenke annehmen dürfen und wie sie mit Mitarbeitervorteilen (z.B. Pep-Reisen) und Gewinnspielen korrekt umgehen.

– Inhaber und Geschäftsführer von mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstaltern erfahren, warum und wie sie ihre Firmenkunden prüfen müssen, was als Bestechung gilt und wie sie Compliance-Richtlinien im Unternehmen aufbauen können.

Compliance bezeichnet die Einhaltung von Standards, Gesetzen und Richtlinien. In Reisebüros und bei Reiseveranstaltern müssen hierzu nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern auch organisatorische Maßnahmen aufgebaut und eingehalten werden. Nur so können sich mittelständische Reisemittler und Reiseveranstalter sowie deren Mitarbeiter vor juristischen Folgen schützen.