Wien verpflichtet Web-Plattformen bei Zimmervermietung zur Meldung

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Fair Play im Tourismus: Wien schreibt via Gesetzesnovelle eine Meldepflicht für all jene fest, die Zimmer oder Apartments an Gäste vermieten – egal ob gewerblich oder privat. Vermieter sind ab sofort dazu angehalten, alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Kontrolle der Abgabenpflicht benötigt werden. Die Auskunftspflicht gilt ebenso für Vermittlungs-Plattformen im Web.

Im Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) regelt das Land Wien Rahmenbedingungen für die Branche, unter anderem die Einhebung der Ortstaxe. Sie macht in Wien 3,2% des Netto-Umsatzes für die Nächtigung aus, wird vom Gast bezahlt und gilt für gewerblich wie privat zustande gekommene Unterbringung. Eine am 30. September 2016 vom Wiener Landtag beschlossene Novelle legt nun fest: Anbieter müssen die Adressen sämtlicher Unterkünfte, die touristisch genutzt werden, binnen zwei Wochen an die Stadt melden, damit diese die korrekte Abführung der Steuer kontrollieren kann. Ebenso werden Vermittlungsplattformen dazu verpflichtet, die Identifikationsdaten der Anbieter und Adressen deren vermieteter Unterkünfte offenzulegen. Der Strafrahmen für Vermieter, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen, wurde auf 2.100 Euro erhöht. Begleitend dazu setzt Wien auf eine breit angelegte Informationskampagne.