Während Visabestimmungen in Indonesien für Touristen gelockert wurden haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute verschärft. Darauf macht das „Auswärtige Amt“ aufmerksam.
In den Reise- und Sicherheitshinweisen für Indonesien ist zu lesen:
„Mit Einführung des Gesetztes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig geworden. So z.B. das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeit im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle u.v.m.. Einzelheiten werden unter der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ weiter unten ausgeführt. Auskunft über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis erteilen die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Indonesiens im Wohnsitzland.“
Quelle: Auswärtiges Amt