Wie der Serviceanbieter Businessvisum aus Bonn erfahren haben will, wird die Visapflicht für Deutsche mit dem Ziel Kasachstan ab dem 1. Mai 2012 entfallen. Demnach soll das Konsulat von Kasachstan in Berlin mitgeteilt haben, dass die Visapflicht ab Mai aufgehoben wird. Zurzeit werden Visa nur mit einer Gültigkeit bis 29. April 2012 ausgestellt. Anträge für Aufenthalte mit einem späteren Datum werden nicht bearbeitet.
Das Auswärtige Amt schreibt zu den Einreisebestimmungen zurzeit (Stand: 02. März 2012):
„Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum sollte rechtzeitig bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit des Visums kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung muss nicht mehr in jedem Falle vorgelegt werden. Für Geschäfts-, Dienst-, Privat- und ein- oder zweimaligen Touristenvisa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass grundsätzlich keine Einladungen aus Kasachstan erforderlich sind.“
Einen besonderen Hinweis gibt das Auswärtige Amt zu Geschäftsvisa:
„Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen grundsätzlich nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nicht immer erforderlich (uneinheitliche Praxis).“
Quellen:
www.business-visum.de
www.auswaertiges-amt.de
Link zur Botschaft Kasachstans
www.botschaft-kaz.de