Das Auswärtige Amt reagiert auf die Politik der Türkei und aktualisiert die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land. Auf der Internetseite der Behörde steht nun:
„Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.“
Daneben gilt zusätzlich folgender Hinweis:
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.
Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.“
Stand 20. Juli 2017
Quelle: Auswärtiges Amt