Passagier-Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn werden erheblich teurer

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Passage-Airlines müssen am Köln Bonn Airport zukünftig deutlich mehr Gebühren bezahlen, wenn ihre Maschinen nachts starten oder landen. Das sieht die neue Gebührenordnung des Flughafens vor, die Anfang April 2015 in Kraft treten soll und beim NRW-Verkehrsministerium zur Genehmigung eingereicht worden ist. Nach der neuen Gebührenordnung steigt das vom Flugzeugtyp abhängige fixe Landeentgelt deutlich an, so dass insbesondere Passagier-Fluggesellschaften für Flüge zwischen 22 und 6 Uhr stärker zur Kasse gebeten werden. Gleichzeitig werden die Tagestarife gesenkt, um durch ein größeres Tag-Nacht-Gefälle stärkere finanzielle Anreize für die Verlagerung von Flugbewegungen aus der Nachtzeit in den Tag zu setzen.

„Die erneute Verteuerung von nächtlichen Flugbewegungen stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zu weniger Lärm-Emissionen und stärkerer Entlastung für unsere Anwohner dar“, sagt Flughafenchef Michael Garvens. Nach der Erhöhung der Lärmzuschläge im Frühjahr 2013, die gezielt den nächtlichen Einsatz der lauteren Frachtflugzeuge erheblich verteuert hat, legt der Flughafen bei der neuerlichen Gebührenerhöhung den Fokus auf Passagiermaschinen. „Damit kommen wir der politischen Forderung nach, die Passage-Airlines stärker in die Pflicht zu nehmen“, führt Garvens aus.

Die neue Gebührenordnung sieht eine Erhöhung der fixen Landeentgelte für Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr vor. Davon sind Fracht-Fluggesellschaften nur marginal betroffen, in erster Linie müssen Passage-Airlines mehr zahlen. So verteuern sich beispielsweise nächtliche Starts oder Landungen mit den im Passagierverkehr besonders oft eingesetzten Flugzeugtypen A319 und Boeing 737-800 um gut 20 Prozent. In Köln/Bonn werden mehr als 60 Prozent aller Passagierflüge mit diesen beiden Flugzeugtypen durchgeführt. Das Fliegen am Tag wird dagegen etwas günstiger, was dazu führt, dass die Schere zwischen Tag und Nacht nochmals größer wird. So zahlt eine Fluggesellschaft für einen Start- und Landevorgang (Umlauf) mit einem A319 nachts 51% mehr als am Tag, bei der 737-800 sind es sogar 55 Prozent.

„Unser Ansatz ist, die Nacht zu verteuern und den Einsatz am Tag zu belohnen. Beides zusammen entfaltet eine Lenkungswirkung“, erklärt Garvens. Um diese Lenkungswirkung noch zu verstärken, hat der Flughafen im Zuge der Gebühren-Novellierung auch die Abrechnungsmodalitäten verändert: Anders als bislang werden Landung und Start nach der neuen Entgeltordnung nicht mehr in einer Gesamtgebühr, sondern separat abgerechnet. Dadurch lohnt sich bereits die Verlagerung von einem Start oder einer Landung in den Tag, weil Einsparungen von knapp 20 Prozent möglich sind. Derzeit gibt es den ermäßigten Tag-Preis nur, wenn Start und Landung am Tag stattfinden. Für den Flughafen ist dieses Vorgehen aufkommensneutral. „Was wir in der Nacht mehr einnehmen, geben wir für Preisnachlässe am Tag wieder aus“, so Garvens.

Bereits 2013 hat der Flughafen den Einsatz lauter Frachtmaschinen in der Nacht empfindlich verteuert – und die lärmabhängigen Entgelte in der Spitze um mehr als das Dreifache erhöht. So stieg der Lärmzuschlag für eine MD11 von 280 auf 925 Euro. Unter dem Strich ist dieses Flugzeug heute im Nachtbetrieb zweieinhalb Mal so teuer wie tagsüber. Seit dieser Entgelterhöhung können Airlines aber auch erheblich Geld sparen, wenn sie laute Flugzeuge durch bevorzugte leisere ersetzen – etwa eine MD11 durch eine B777. Der Flughafen Köln/Bonn gewährt dann im Laufe von drei Jahren bis zu knapp 1 Million Euro Gebührenrabatte. „Dieses Prinzip funktioniert. Die Zahl der MD11-Flugbewegungen ist in den vergangenen 2 Jahren um gut ein Drittel gesunken. Die Zahl der Flüge mit der rabattierten B777 hat im selben Zeitraum um über 60 Prozent zugenommen“, betont Garvens. Pro Jahr erlasse der Airport den Frachtfluggesellschaften, die die leise B777 einsetzen, rund 300.000 Euro Gebühren. „Inzwischen findet mehr als die Hälfte der Flugbewegungen mit den großen Frachtern am Tag statt.“

Die Gebühren für die Nutzung eines Flughafens setzen sich aus einer Vielzahl von Komponenten zusammen. Bei den Landeentgelten sind das Gewicht des Flugzeugs und die Lärm-Emissionen maßgeblich. Hinzu kommt ein auf Schadstoffe bezogener emissionsabhängiger Teil und bei Passagierflügen ein Passagierentgelt.