Dreijährige Verjährungsfrist gilt auch bei Pauschalreisen

245

Pauschalurlauber, deren Flug sich verspätet oder gar ausfällt, haben laut ARAG Experten drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Ausgleichzahlungen bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. In einem konkreten Fall hatte eine Airline sich zunächst geweigert, zwei Urlaubern für eine knapp vierstündige Verspätung ihres Fluges nach Ägypten den geforderten Ausgleich von 800 Euro zu zahlen. Die Fluggesellschaft berief sich auf die zweijährige Verjährungsfrist, die oft bei Pauschalreisen gilt. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs waren der Ansicht, dass hier eine dreijährige Frist gelte, unabhängig davon, ob der Flug separat oder als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde (Az.: X ZR 62/23).
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay

Anzeige: Reisen zur Steubenparade