Flughafenverband ADV fordert Strafbarkeitslücken im Gesetz zu schließen

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In den letzten zwei Jahren kam es in Deutschland zu mehreren schwerwiegenden Zwischenfällen durch die „Letzte Generation“. Wiederholt sind Aktivisten in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen eingedrungen. Tausende Reisende wurden durch Flugausfälle und Verspätungen in Mitleidenschaft gezogen.

„Wir verurteilen auf das Schärfste die gesetzbrechenden Aktionen der „Letzten Generation“. Das ist längst keine Spielerei mehr. Deshalb befürwortet der Flughafenverband ADV die Initiative von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing vollumfänglich nach härteren, strafrechtlichen Konsequenzen. Die bestehenden Strafbarkeitslücken bei der Verfolgung der Eindringlinge müssen geschlossen werden“, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.

Bislang konnten Eindringlinge in den Sicherheitsbereich der Flughäfen meist nur zu überschaubaren Geldstrafen aufgrund von Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt werden. Der Flughafenverband ADV fordert eine Verschärfung von §315 Strafgesetzbuch, der den „Gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ regelt.
Quelle: Flughafenverband ADV / Bild: Pixabay

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