Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 1008/08 sind Luftfahrtunternehmen in der europäischen Union seit dem 1. November 2008 verpflichtet, Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Lock- und Werbeangebote, die Preise weit unter dem tatsächlichen Endpreis des Tickets anführen, sollten damit endgültig der Vergangenheit angehören. Künftig soll nach ARCD-Informationen bei jedem Ticketkauf auch in der Endabrechnung klar zu ersehen sein, aus welchen Elementen sich der Preis zusammensetzt – Flugtarif, Steuern, Flughafengebühren und sonstige Abgaben sind getrennt aufzuführen. Die Kommission hofft mit dieser Regelung, allen Flugreisenden den Preisvergleich zu erleichtern und für faireren Wettbewerb zu sorgen. Überdies dürfen optionale Zusatzgebühren, etwa für Reiseversicherungen, nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Rechnung gestellt werden. Vor-Einstellungen auf Webseiten der Airlines, die dem Fluggast „automatisch“ Zusatzdienste verkaufen, sind ab sofort nicht mehr zulässig. Der Ticketpreis muss zudem unabhängig von Wohnort und Nationalität des Kunden gleich bleiben. Mit diesen Nachbesserungen ist für die Europäische Kommission die Liberalisierung des Flugbinnenmarktes abgeschlossen. Seit 1997 hat die Öffnung des Flugmarktes zu einer Zunahme der innereuropäischen Verbindungen um rund 60 % und einer wesentlich höheren Netzdichte geführt.