Warnwestenpflicht in Europa

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Seit dem 30. April gilt in Slowenien die Verpflichtung eine Warnweste zu tragen, sobald Autofahrer nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen und Schnellstraßen das Auto verlassen. Um beispielsweise im Urlaub keine bösen Überraschungen in Sachen Bußgeld zu erleben, hat der ADAC die Länder zusammengestellt, die das Tragen oder Mitführen einer reflektierenden Warnweste gesetzlich vorschreiben. Erst vor kurzem wurde die Tragepflicht in Luxemburg und Ungarn eingeführt. Damit wächst die Zahl der Länder mit Warnwestenpflicht weiter. Schon seit längerem gilt die Warnwestenpflicht in Belgien, Kroatien, Italien, Österreich, Portugal, der Slowakei, Spanien und Norwegen (nur für in Norwegen zugelassene Fahrzeuge).

In manchen Ländern reicht es, die Weste (die der Euro-Norm EN 471 entsprechen muss) im Pannenfall zu tragen, in anderen muss sie immer im Auto mitgeführt werden. In Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei und Tschechien ist das Deponieren der Westen im Pkw vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung der Trage- oder Mitführpflicht drohen empfindliche Strafen. Sollte sich bei einer Kontrolle die Weste nicht im Auto befinden oder außerhalb des Fahrzeugs nicht getragen werden, kann das zwischen 14 Euro (Österreich) und maximal 1 375 Euro (Belgien) kosten.

Wer in Deutschland mit seinem privaten PKW unterwegs ist muss keine Weste mitführen, die Verpflichtung gilt nur für den gewerblich genutzten Verkehr. In Tschechien gilt die gleiche Regelung. Rumänien beschränkt sich auf eine Westenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Unabhängig von Vorschriften und drohenden Strafen, empfiehlt der ADAC immer eine Warnweste mitzuführen und diese im Falle einer Panne oder eines Unfalls freiwillig zu tragen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.

Quelle: ADAC