Mit dem neuen Reiserecht ändern sich vom 1. Juli 2018 an Umfang und Gestaltung der vorvertraglichen Informationspflichten. Reiseveranstalter und Vertriebsstelle haben künftig nebeneinander umfangreiche Informationspflichten gegenüber dem Kunden. Damit die Umstellung gelingt, hat der Deutsche ReiseVerband (DRV) eine weitere konkrete Handlungsempfehlung zum neuen Reiserecht veröffentlicht. Die zweite Handlungsempfehlung für Veranstalter informiert schwerpunktmäßig zum Thema „Informationspflichten“. Wichtig dabei für Reiseveranstalter: Bei der derzeit laufenden Katalogerstellung für die Sommersaison 2018 sind bereits die neuen Vorschriften zu beachten, da die Kataloge in der Regel auch Reisen mit Buchungsdatum ab 1. Juli 2018 enthalten werden. Die Infoblätter sind für DRV-Mitglieder im passwortgeschützten Bereich auf der DRV-Website unter www.drv.de/fachthemen/bundes-und-europapolitik/infoblaetter-zum-neuen-reiserecht abrufbar.