Thailand plant Versicherungspflicht für Ausländer

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Offenbar plant Thailand für Ausländer mit einem Jahresvisum ohne Aufenthaltsberechtigung (Long Stay Visa) den obligatorischen Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Dies berichten mehrere Medien für deutschsprachige Bürger in Thailand.

Demnach erarbeite das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Tourismusbehörde einen Gesetzesentwurf, nach welchem Inhaber eines Long-Stay-Visums dieses künftig nur noch erhalten, wenn sie eine adäquate Auslandskrankenversicherung vorweisen können. Diese müsse für den gesamten Thailand-Aufenthalt gültig sein und eine je eine Deckungssumme von 40.000 Baht (rund 1.130 Euro) für stationäre und ambulante Aufenthalte aufweisen.

Wer bereits jetzt schon über einen Auslandskrankenversicherungsschutz verfügt, der diese Mindestanforderungen erfüllt, muss mit Inkrafttreten des Gesetzes keine weitere Krankenversicherung abschließen.

Hintergrund dieser Gesetzesinitiative ist es, für die überwiegend älteren ausländischen Auswanderer einen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Zu häufig sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass sowohl die staatlichen als auch die privaten Gesundheitseinrichtungen Thailands auf den Behandlungskosten von Ausländern ohne Krankenversicherungsschutz sitzenblieben. Wann das Gesetz genau in Kraft treten wird, ist derzeit noch unklar.

Tipp:
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Quelle: Newsletter BDAE