RTGV fordert Mindesteinkommen für Reiseleiter

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Der Beruf des Reiseleiters verbindet die Lust am Reisen mit der Möglichkeit, auf Reisen Geld zu verdienen. Was sich zunächst paradiesisch anhört, führt in der Realität häufig zur Ernüchterung.

Denn allzu oft wird die Dienstleistung der Tourguides und Reiseleiter nicht auskömmlich vergütet – obwohl ihre Qualität maßgeblich den Erfolg einer Reise und damit die Zufriedenheit der Gäste bestimmt.  Darauf weist der Reiseleiter- und Tourguide-Verband (RTGV) hin und kündigt an, eine Sozialcharta anlässlich der ITB 2020 in Berlin zu veröffentlichen.

Als Interessenvertreter der Tourguides und Reiseleiter hat sich der RTGV in den vergangenen Monaten intensiv mit den Arbeitsbedingungen und Einkommensmöglichkeiten seiner Mitglieder beschäftigt. “Leider mussten wir feststellen, dass die Arbeitsbedingungen und Einkommensmöglichkeiten unserer Mitglieder noch unbefriedigender sind als das, was wir im Vorfeld vermuteten” erklärt Ludwig Kohler, Präsident des RTGV. Da die Mitglieder häufig selbständig sind, greifen die sozialpolitischen Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitszeit nicht. Darüber hinaus müssen die Tourguides und Reiseleiter durch ihre Selbständigkeit in vollem Umfang selbst für eine ausreichende soziale Absicherung sorgen. 

Der RTGV lädt Medienvertreter daher ein, während eines Pressegesprächs auf der ITB 2020 in Berlin mehr über seine Vorstellungen einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Reisebranche in Form einer Sozialcharta zu erfahren.
Wann und wo:
Mittwoch, den 4. März um 15.00 Uhr
Halle 7.2. C (Hessenhalle), Stand 101 (Cateringbereich)
auf der Messe unter dem Funkturm

Über eine kurze, formlose Anmeldung ([email protected]) freuen wir uns, schreibt der RTGV in der Ankündigung zum Pressegespräch.
Quelle: Reiseleiter und Tour Guide Verband e. V. / Bild: Pixabay