Qualifizierung in der Touristik statt Kurzarbeit

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Das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU-Programm) der Agentur für Arbeit für kleine und mittelständische Unternehmen deckt bis zu 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % der Personalkosten der Beschäftigten während der Qualifizierung. Darauf macht die Schule für Tourismus Berlin GmbH Touristikunternehmen in einer aktuellen Kampagne aufmerksam. „Das Qualifizierungschancengesetz stellt somit gerade für kleinere Betriebe eine attraktive Alternative zu Kurzarbeit dar“, so Heike Jachmann, Geschäftsführerin der SFT.

Gefördert werden zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, deren Berufsausbildung oder letzte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. Der Umfang der Qualifizierungsmaßnahme muss dabei mindestens 160 Stunden bzw. vier Wochen betragen und sich auf die Vermittlung zukünftiger Fähigkeiten der Mitarbeiter konzentrieren.

Die Agentur für Arbeit übernimmt für Unternehmen bis zu einer Größe von 249 Mitarbeitern bis zu 100 Prozent der Unterrichtskosten und bis zu 75 Prozent der Personalkosten während der Dauer der Weiterbildungsmaßnahme. Ab 250 Mitarbeitern gilt für die Betriebe eine andere Quote, doch auch hier umfasst der Zuschuss sowohl Lohn- als auch Qualifizierungskosten.

Förderwürdig sind u.a. GDS-IATA-Schulungen, die Weiterbildung zur Tourismus- und Hotelfachkraft inkl. Reiseleitung, aber auch Kurse zum Tourismus-Fachwirt (IHK) oder zur Servicefachkraft im Luftverkehr (Bodensteward/-ess). Eine Übersicht steht auf der Internetseite der Schule für Tourismus unter sft.berlin zum Abruf bereit. Für weitere Informationen wenden sich Arbeitgeber bitte an die Koordinatorin Katarzyna Brunsch, [email protected], Telefon 030 214 733 66.
Quelle: SFT Schule für Tourismus Berlin GmbH