Mit neuer App Fluggastrechte einfacher durchsetzen

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Wenn kurzfristig ein Flug ausfällt, sich der Abflug verspätet oder man aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst, ist der Frust groß – und guter Rat gefragt. So ist Flugstress ein Dauerbrenner für Verbraucher. Mit ihrer neuen „Flugärger-App“ bieten das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW jetzt eine neue, ganz konkrete Reisehilfe.

Die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte Flugärger-App ist online unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app verlinkt und für IOS und Android unter der Suche „Flugärger“ in den Stores abrufbar. Die App ist ein Tool zur Eigeninitiative, Rechtsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei der Airline einzufordern – und zwar bei Verspätung, Annullierung und verpassten Anschlussflügen. In wenigen selbsterklärenden Schritten wird geprüft, ob hierbei Entschädigungsansprüche bestehen – und wenn ja berechnet, in welcher Höhe. Darauf aufbauend wird ein Anschreiben erzeugt, das die Nutzer per Mail oder Post versenden können. Automatisch öffnet sich das Mailprogramm mit dem Forderungstext und allen erforderlichen Angaben. Das Schreiben ist bereits an die zuständige Airline adressiert. Flugreisende behalten dabei das Heft bei der Anmeldung von Ansprüchen selbst in der Hand und müssen bei Erfolg keine Provisionen an Dritte zahlen.

Vor einem Jahr, am 11. Oktober 2018, hatte der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen, eine „Fluggastrechte-App“ auf den Weg zu bringen und das Verbraucherschutzministerium mit der Umsetzung betraut. In den zurückliegenden Monaten wurde die App von der Verbraucherzentrale NRW entwickelt. Die Applikation ist einfach und intuitiv zu handhaben. Hilfreich sind auch ein integrierter Fristenwecker und eine Historien-Ansicht. Wenn die Airline die Forderungen aus dem Anschreiben ablehnt, können Nutzer den Fall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz senden.

Gemäß der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende Ansprüche, falls etwas bei einer Flugreise schief geht. Reisende haben etwa bei Verspätungen über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro – und zwar unabhängig von der Höhe des Ticketpreises. Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste ebenfalls zurückverlangen, wenn ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verweigert wurden. Entscheidend für das Recht auf Ausgleichszahlungen ist die Frage, ob eine Fluggesellschaft fürs Spät- oder Nicht-Abheben ihrer Maschinen verantwortlich ist.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW

In eigener Sache:
eTN veranstaltet im Frühjahr 2020 Reisemärkte in den USA

Amerikanische Touristen erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie sind unkompliziert und gelten gemeinhin als sehr ausgabefreudig. eTurbonews (eTN) veranstaltet im Februar 2020 an der amerikanischen Ostküste Reisemärkte in ausgewählten Shopping Mall`s.

Dabei werden gezielt Pop-Up-Flächen in Einkaufszentren mit einer hohen Frequenz und überdurchschnittlichem Haushaltseinkommen der Besucher angemietet.
Treffen Sie als Destination, Attraktionoder Partner auf amerikanische Verbraucher und stellen Sie Ihr Angebot vor. Dabei vertritt eTN alle Aussteller mit professionellen Teams und erfahrenen Touristikern.
Informieren Sie sich über Ihre Teilnahme an den eTN Reisemärkten bei:
Edeltraud Richter, Schlesierstr. 50, 81669 München
Tel.: +49 (0)89 68 07 12 98, Mobil: +49 (0)177 – 68 07 12 9, E-mail: [email protected]