Frankreich: Warnweste ab Juli Pflicht

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Zum 1. Juli führt Frankreich die Warnwestenpflicht ein und folgt damit dem Beispiel der meisten anderen europäischen Staaten.
Autofahrern, die nach dem Stichtag ohne Warnweste kontrolliert werden, droht dann ein Bußgeld. Darauf weist TÜV SÜD hin. Mit der Einführung in Frankreich werden die weißen Flecken auf der europäischen Landkarte hinsichtlich der Warnwestenpflicht weniger.

Die Warnweste gehört dann in 12 europäischen Ländern zur Standard-Sicherheitsausrüstung für PKW. Damit enden aber auch schon die Gemeinsamkeiten. Im Detail gibt es deutliche Unterschiede.

So wird in einigen Ländern zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden, in Norwegen beispielsweise gilt die Warnwestenpflicht nur für dort zugelassene Autos, nicht aber für Urlauber, die etwa aus Deutschland mit ihrem Fahrzeug das Land bereisen.

In Deutschland, Rumänien und Tschechien müssen dagegen Warnwesten nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen mitgeführt werden.So unterschiedlich die Regelungen der einzelnen Länder sind, so breit gefächert ist auch die Höhe der drohenden Bußgelder.

Sie reicht derzeit von 14,00 Euro in Österreich bis zu – im Extremfall – 1375,00 Euro in Belgien. Die Staffelungen in einzelnen Ländern haben zahlreiche Tücken, warnt TÜV SÜD.

So wird das Nichtmitführen von Warnwesten in Portugal mit 60,00 Euro geahndet, das Nichtanlegen der Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls kostet je nach Situation zwischen 120,00 und 600,00 Euro.

Ungeachtet aller Pflichten, drohenden Bußgeldern und rechtlichen Ausprägungen in den einzelnen Ländern, empfiehlt TÜV SÜD allen Autofahrern aus Sicherheitsgründen eine Warnweste so selbstverständlich an Bord zu haben wie den Verbandskasten.

www.tuev-sued.de