Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat eine konkrete Handlungsempfehlung zum neuen Reiserecht veröffentlicht, kann man auf dem Branchenportal nfh-online.de lesen. Diesmal geht es um das Thema Reisebüros als Reiseveranstalter und die daraus resultierenden Konsequenzen. Wann geraten Reisebüros in die Veranstalterrolle? Wer benötigt wann eine Insolvenzabsicherung? Und was ist mit der Veranstalter-Haftpflicht für Reisebüros? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt eine 17seitige Broschüre, die vom Leiter des DRV-Projekts zur Analyse der technischen und prozessualen Änderungen durch das neue Reiserecht, Michael Althoff, zusammengestellt worden ist.
Die Handlungsempfehlung zeigt an Praxisbeispielen die Fälle auf, bei denen man zum Veranstalter wird und was dann zu tun ist. Außerdem gibt es Hinweise zu den gesetzlich vorgeschriebenen oder betriebswirtschaftlich sinnvollen Versicherungen für Unternehmen, die regelmäßig oder gelegentlich Reisen veranstalten.
Die Handlungsempfehlungen sind Teil der Informationsreihe „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“, mit der der DRV bei der Umstellung auf das neue Reiserecht mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie sind für DRV-Mitglieder im passwortgeschützten Bereich auf der DRV-Website unter https://www.drv.de/fachthemen/bundes-und-europapolitik/infoblaetter-zum-neuen-reiserecht/ abrufbar. Außerdem gibt es im kommenden Jahr auch wieder Schulungen zum neuen Reiserecht.
Die Handlungsempfehlungen sind auch sinnvoll für Hotels, die neben Food & Beverage und Logis auch touristische Veranstaltungen anbieten.
Quelle: Neue Fakten hotelintern