Wettbewerbsnachteil Luftverkehrsteuer

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Sechseinhalb Jahre nach Einführung der Luftverkehrsteuer setzt sich die wettbewerbsverzerrende und investitionshemmende Wirkung dieser deutschen Sonderlast ungebremst fort. Das ist der zentrale Befund des „4. Evaluierungsbericht zur Luftverkehrsteuer in Deutschland“, den der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) vorgestellt hat.

Anlässlich der Veröffentlichung des Berichts sagte BDL-Präsident Dr. Stefan Schulte: „Die Luftverkehrsteuer verschlechtert die Wettbewerbsposition der deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen und entzieht unseren Unternehmen die Finanzkraft für dringend nötige Investitionen. Die Folge dieser Wettbewerbsverzerrung sind schmerzliche Marktanteilsverluste.“

Die 2011 eingeführte Steuer trifft überproportional die deutschen Fluggesellschaften, denn diese machen den Hauptteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen: Vier deutsche Luftfahrtunternehmen tragen mehr als die Hälfte der gesamten Steuerlast. So hat allein das Unternehmen Air Berlin seit 2011 rund eine Milliarde Euro Luftverkehrsteuer entrichten müssen. Ausländische Wettbewerber sind von der Steuer hingegen nur marginal betroffen, da sie nur einen Bruchteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen machen: Der Rest der Steuerlast verteilt sich auf über 100 andere Fluggesellschaften.

Der Evaluierungsbericht zeigt die negativen Folgen dieser anhaltenden Wettbewerbsverzerrung zulasten deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen:

– Während Deutschland beim Wirtschaftswachstum in Europa im Spitzenfeld steht, bildet es beim Luftverkehrswachstum gemeinsam mit Österreich das Schlusslicht. Am stärksten wachsen Luftverkehrsmärkte, in denen es keine Ticketsteuern gibt oder in denen diese abgebaut wurden.

– Gerade an der westlichen Staatsgrenze sind weiter Abwanderungseffekte zulasten der deutschen Flughäfen festzustellen. Aber auch die deutschen Drehkreuzflughäfen wachsen gerade einmal halb so stark wie ihre Wettbewerber im europäischen Ausland.

– Das verbleibende Wachstum an den deutschen Flughäfen wird vor allem durch ausländische Wettbewerber getrieben, die deutschen Fluggesellschaften müssen hingegen schmerzvolle Marktanteilsverluste hinnehmen (seit 2011 minus 6 Prozentpunkte).

– Bis Ende 2016 haben die deutschen Fluggesellschaften 3,2 Milliarden Euro an den Fiskus abführen müssen. Das hat ihnen die Finanzkraft für Investitionen in ihre Flotten entzogen – etwa für 35 Flugzeuge des besonders leisen und energieeffizienten Typs A320neo.

Die Luftverkehrsteuer mit einem Volumen von insgesamt ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr wurde im Jahr 2010 in einer angespannten Haushaltslage beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zu generieren. Seitdem hat sich der Finanzierungsspielraum des Bundes um mehr als 50 Milliarden Euro verbessert.

Dazu BDL-Präsident Dr. Schulte: „Die Ergebnisse der Evaluierung sind ein Weckruf für die Politik. Während die Konjunktur brummt und der finanzielle Spielraum des Bundeshaushalts stetig wächst, wird die Luft für unsere Fluggesellschaften und Flughäfen immer dünner. Politik muss nun dringend handeln und durch die Abschaffung der Steuer Wettbewerbsfähigkeit und Investitionskraft der deutschen Luftfahrt wieder stärken.“

Den Evaluierungsbericht gibt es auf der Internetseite des BDL
Quelle: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
Bild: Pixabay