Das spanische Luftverkehrsunternehmen „Vueling Airlines S.A“ hält an seiner Absicht fest, große Teile des NIKI-Geschäftsbetriebs zu erwerben. Der vorläufige Insolvenzverwalter der „NIKI Luftfahrt GmbH“, Prof. Dr. Lucas F. Flöther, wird deshalb den Verkaufsprozess weiter vorantreiben. Unterdessen hat NIKI beim Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde gegen die gestrige Entscheidung des Landgerichts Berlin eingelegt.
Unmittelbar nach der Bekanntgabe der Landgerichts-Entscheidung hat Flöther Gespräche mit dem Vueling-Management aufgenommen. Vueling ist Teil des europäischen Luftfahrtkonzerns IAG, zu dem auch British Airways, Iberia, Aer Lingus und LEVEL gehören. Anschließend hatte Vueling erklärt: “Wir sind weiterhin an NIKI interessiert und bekennen uns zur Zusammenarbeit mit allen relevanten Beteiligten, um den Kauf der NIKI-Vermögensgegenstände durch unsere neue österreichische Tochtergesellschaft zum Erfolg zu bringen.“
NIKI wird voraussichtlich bis Ende der Woche Antrag auf Eröffnung eines sog. Sekundär-Insolvenzverfahrens in Österreich stellen. Dieses Verfahren ist ohnehin ein wichtiger Schritt, um eine geordnete Abwicklung von NIKI in Österreich zu gewährleisten. Darüber hinaus soll nun aber der geschlossene Kaufvertrag für den NIKI-Geschäftsbetrieb kurzfristig über dieses österreichische Sekundär-Verfahren abgesichert werden. Durch die Rechtsbeschwerde der NIKI-Geschäftsführung gegen die Berliner Landgerichts-Entscheidung erlangt die Entscheidung keine Rechtskraft. Das vorläufige Insolvenzverfahren in Deutschland hat weiter Bestand.
Vueling hatte zur Finanzierung des NIKI-Geschäftsbetriebs bis zum Vollzug des Kaufvertrags („Closing“) eine Zwischenfinanzierung von bis zu 16,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Finanzierung reicht nur für wenige Wochen.