Vorkasse-Praxis der Airlines unter der Lupe

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Der VDR-Fachausschuss Flug hat sich in seinem jüngsten Austausch mit den Folgen der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin befasst. Die Forderung von Justizminister Maas, künftig eine Insolvenzversicherung für Flugreisende einzuführen, wurde von den Fachausschussmitgliedern abgelehnt, weil die Kosten hierfür auf die Ticketpreise aufgeschlagen werden könnten.

Die Mitglieder des Gremiuns erwarteten, dass die Preisaufschläge deutlich höher ausfallen werden als das potenzielle Risiko, einige Tickets zu verlieren – bei konservativ geschätzten Vorausbuchungsfristen von vier bis sechs Wochen interkontinental und sieben bis 21 Tage national, erklärte Fachausschuss-Leiter Jörg Martin. Eine plötzliche, unerwartete Insolvenz ohne staatliche finanzielle Unterstützung sei sehr selten und dann auch nur bei kleineren Airlines zu befürchten, deren Anteil am Flugvolumen gering sein dürfte.

Das Gremium hat vor dem Hintergrund der Air Berlin-Insolvenz außerdem beschlossen, die „Vorkasse-Praxis von Steuern und Gebühren“ der Airlines erneut zu prüfen. Aus Sicht des Oberlandesgerichtes Frankfurt und des BGH wird bisher nicht unterschieden zwischen der Vorleistungspflicht für das Flugticket und den von Dritten erhobenen Steuern und Gebühren, die die Fluggesellschaften abführen müssen. Dennoch, so die Fachausschussmitglieder, sei es kaum akzeptabel, dass die Steuern und Gebühren ebenfalls nur in Insolvenzverfahren zurückgefordert werden könnten, da die Airline lediglich „Verwalter“ der Gebühren sei. Mit dem Verweis auf ihre Zweckgebundenheit soll hier eine separate Absicherung gefordert werden.

Das Gremium befürwortet zudem, den Flugmarkt intensiv zu beobachten. Bereits jetzt ließen sich Preissteigerungen zum Beispiel auf der Strecke Nürnberg-Hamburg beobachten. Eine Vergleichsbetrachtung ist sinnvoll und soll datenbasiert durchgeführt werden.

Weitere Themen des Austauschs waren die Anforderungen an den Airline-RFP mit Blick auf die neue Datenschutzgrundverordnung ab 2018, die Fähigkeit von Reisebüros, GDS und OBEs künftig den NDC-Standard zu unterstützen sowie eine Aktualisierung der Begrifflichkeiten aus dem Bereich „Flug“ im VDR-Glossar.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V (VDR)