Viele Urlaubsreisende sitzen noch am Urlaubsort fest

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Das Wort von der Never-Come-Back-Airline scheinen einige Fluggesellschaften allzu wörtlich zu nehmen. Dem ADAC liegen derzeit Hunderte von Hilfeersuchen seiner Mitglieder vor, deren Rückflüge, insbesondere von spanischen Urlaubsorten wegen der jüngsten Flugverbote storniert werden mussten. Die Fluggesellschaften weigern sich, ihrer Rückholungspflicht in angemessener Form nachzukommen und bieten – wenn überhaupt – nur Heimflüge zu weit überteuerten Preisen an.

Dies kann nach Ansicht des ADAC nicht hingenommen werden. Die Fluggastrechteverordnung verpflichtet die Airlines, für den Rücktransport des Fluggastes zu sorgen. Nicht geregelt ist aber, „wann“ der Rücktransport zu erfolgen hat. Dieser Umstand darf jedoch von den Fluggesellschaften nicht ausgenutzt werden. Ein solches Vorgehen verstößt nach Ansicht des ADAC gegen elementare Verbraucherschutzgrundsätze. Der Club fordert die Fluggesellschaften deshalb auf, in erster Linie für den Rücktransport derjenigen Passagiere zu sorgen, die mittlerweile tagelang auf eine Rückfluggelegenheit warten. Nach Berichten des ADAC spielen sich an vielen Touristenflughäfen teilweise erschütternde Szenen ab. Reisende die dringend nach Hause müssen, weil sie dort wichtige Termine haben oder weil sie sich eine längere Überziehung des Urlaubs einfach nicht leisten können, werden von einigen Fluglinien mehr als stiefmütterlich behandelt.

Der ADAC rät betroffenen Urlaubern, zur Durchsetzung späterer Rechtsansprüche alle Belege zu sammeln und über die Situation genau Protokoll zu führen, damit später im Falle eines Rechtsstreits der Vorgang lückenlos dokumentiert werden kann. Bei Gesprächen mit Angestellten der Fluglinien sollten nach Möglichkeit immer Namen und Funktion notiert werden.

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