Seit dem 2. November 2015 führt der Lufthansa-Ableger Eurowings Langstreckenflüge durch und fliegt mit einem Airbus A330 Ziele in Thailand und in der Karibik an. Doch die neuen Verbindungen starteten mit erheblichen Verspätungen, wie die Flüge von Köln nach Varadero auf Kuba und in die Dominikanische Republik allein in den drei vergangenen Tagen zeigen: Die Verbindungen am 16., 17. und 18. November 2015 waren allesamt massiv verspätet – geschätzte 1,500 Passagiere sind demnach betroffen und haben Anspruch auf eine Summe von über einer halben Million Euro Entschädigung. Laut dem Fluggastrechtler und Sprecher des Portals für Verbraucherschutz Fairplane, Prof. Dr. Ronald Schmid, handelt es sich hier nicht um Einzelfälle, sondern um das Ergebnis des Sparkurses von Eurowings – denn es gibt zu wenig Ersatzflugzeuge.
„Wenn ein Luftfahrtunternehmen eine Langstrecken-Operation mit nur einem Flugzeug startet und keine wirklichen Reserven an Crews und Flugerät zur Verfügung hat, kann das Unternehmen sich im Fall eines operationellen oder technischen Problems nicht auf außerordentliche Umstände berufen. Grund für große Verspätungen ist in solchen Fällen allein die unternehmerische Entscheidung, den Flugbetrieb ohne die gebotene Anzahl von Ersatzflugzeugen, die auch kurzfristig einsetzbar sind, zu starten. Das kann ein Unternehmer zwar grundsätzlich tun, darf sich dann im Unregelmäßigkeitsfall aber nicht auf ‚außergewöhnliche Umstände‘ und ‚nicht vorhersehbare Ereignisse‘ berufen, um nicht entschädigungspflichtig zu sein“, erklärt Prof. Dr. Ronald Schmid, Experte für Reiserecht.
Weder der Flug EW130, der am 16. November 2015 von Köln nach Kuba unterwegs war, noch der Flug EW142, der am 17. November 2015 von Köln in die Dominikanische Republik ging, waren pünktlich. Auch der Flug EW143 von der Karibik nach Köln startete am 18. November 2015 nicht zur angegebenen Zeit.
Der Airbus A330 von Eurowings sorgte bereits vor Einführung der Langstrecken für schlechte Nachrichten, als sich bei einem Flug von Köln nach Palma ein Teil der Triebwerksabdeckung löste.
Kein guter Start für die Low-Cost Airline: „Wenn innerhalb von zwei Wochen Flugbetrieb gleich drei komplette Umläufe von Eurowings so verpatzt werden, liegt der Verdacht nahe, dass hier möglicherweise am falschen Ende gespart wird – nämlich auf Kosten der Passagiere“, erklärt der Fluggastrechtler. Diese sollten sich im Verspätungsfall nicht einschüchtern lassen und ihren Entschädigungsanspruch prüfen und sich an die auf Fluggastrechte spezialisierten Anwälte von FairPlane wenden, rät Schmid.
Quelle: www.FairPlane.de