Was verlangen die USA?

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Secure Flight, das neue Programm der US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA) zur Erhöhung der Flugsicherheit, wirft weiterhin viele Fragen vor allem beim Reisevertrieb auf. „Die Anfragen von verunsicherten Mitgliedsunternehmen häufen sich, da noch immer einige Missverständnisse in Bezug auf die Einführung von TSA Secure Flight herrschen“, konstatiert Hans-Gustav Koch, Hauptgeschäftsführer des Deutschen ReiseVerbands (DRV). Der Grund: Immer mehr Fluggesellschaften informieren ihre Vertriebspartner über die Umsetzung von Secure Flight. Dabei kommt es leider immer öfter zu unrichtigen Darstellungen, die zu Missverständnissen im Vertrieb führen.

Aufgrund der vielen noch offenen Fragen und Unklarheiten fand im Juli ein vom DRV organisiertes erstes Treffen zwischen Vertretern der Vertriebspartner, der Fluggesellschaften und der Computer-Reservierungs-Systeme (CRS) statt. Im Rahmen des Treffens wurde klargestellt, dass laut der Secure Flight Final Rule die Verpflichtung zur Erlangung und Übermittlung der so genannten Secure Flight Passenger Data (SFPD) alleine den Fluggesellschaften obliegt. Eine Verpflichtung des Vertriebs zur Erfassung besteht laut Vorgaben der US-Transportbehörde nicht und wird daher von den Vertriebspartnern einhellig abgelehnt. „Eine Aufforderung zur Unterstützung durch die Vertriebspartner, wie sie von einigen Fluggesellschaften derzeit gefordert wird, kann aus unserer Sicht nur durch ein entsprechendes Vergütungsangebot geleistet werden“, so Otto Schweisgut, DRV-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des DRV-Flugausschusses.

Einige Fluggesellschaften kündigten in ihren Schreiben an, Buchungen ohne erfasste SFPD zu streichen oder gar die Ticketausstellung unterdrücken zu wollen. Beide Schritte werden von der TSA nicht gefordert. Auch dass eine Erfassung der notwendigen Daten bereits lange im Voraus zu erfolgen hat, ist nicht richtig, stellt der DRV klar. Die TSA verlangt die Übermittlung der Daten erst 72 Stunden vor Abflug, um diese mit den Beobachtungslisten der US-Behörden abzugleichen. „Solche individuellen Forderungen durch einzelne Fluggesellschaften sollten vermieden werden, da sie die Vertriebspartner nur unnötig verwirren“, so Schweisgut.

Mit der Aufforderung zur Erfassung der Secure Flight Daten fordern einige Fluggesellschaften vom Vertrieb zugleich die Erfassung weiterer Angaben und erwecken damit den falschen Eindruck, dass auch diese Daten im Rahmen von Secure Flight Daten erhoben werden müssten. Verpflichtende SFPD sind lediglich der Name des Reisenden inklusive aller Vornamen wie im Namensfeld des Reisepasses angegeben, das Geschlecht und das Geburtsdatum. Die Erfassung der Nummer und der Gültigkeit des Reisepasses erfolgt im Rahmen des Check-in seitens der Fluggesellschaften. Sie sind jedoch kein Bestandteil der Secure Flight Rule. „Einige Fluggesellschaften versuchen scheinbar bei dieser Gelegenheit, die Erfassung auch dieser Daten an die Vertriebspartner übertragen zu wollen“, mutmaßt Schweisgut. „Das ist jedoch vertraglich nicht geregelt.“

Der DRV schreibt alle Fluggesellschaften, die sich mit dieser Forderung an ihre Vertriebspartner wenden, an und fordert sie zur Richtigstellung gegenüber dem Vertrieb auf. Darüber hinaus sucht der Branchenverband weiterhin den Dialog mit den Fluggesellschaften, um gemeinsam mit ihnen nach Lösungen zu suchen, die einerseits die Anforderungen der US-Behörden erfüllen und andererseits auch zukünftig eine vernünftige Geschäftsgrundlage ermöglichen.

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