VDR besorgt über Umgang mit Fluggastdaten

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Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) ist tief besorgt darüber, dass Fluggastdaten zunehmend zweckentfremdet werden. Wie die Presse berichtete, hat die Deutsche Lufthansa AG solche gespeicherte Daten im Rahmen bestimmter Nachforschungen benutzt. In einem Brief an den Vorsitzenden des Vorstands der Fluggesellschaft, Wolfgang Mayrhuber, drängt das VDR-Präsidium jetzt auf Klarstellung.

Der VDR und seine Mitglieder seien bisher davon ausgegangen, dass es sich bei den Fluggastdaten um personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) handelt und diese daher im Sinne des BDSG sowie der Europäischen Datenschutz-Richtlinie nur mit Zustimmung der Betroffenen verarbeitet werden dürfen, heißt es in dem Schreiben. Die Erhebung und Weiterverarbeitung der Daten sei anlass- und zweckbezogen auf die Durchführung und Abrechnung der Flugreise beschränkt; die Verwendung zur Überwachung von Flugreisenden stelle eine Zweckänderung dar und sei nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig, betont der VDR.

„Die Aussage Ihres Sprechers, diese Fluggastdaten würden weniger gut geschützt als Angaben von Telefonverbindungen, hat beim VDR und seinen Mitgliedern erhebliche Besorgnis über die vorgebliche Ahnungslosigkeit Ihres Unternehmens über die datenschutzrechtliche Qualität dieser Daten ausgelöst“, stellt das VDR-Präsidium gegenüber Wolfgang Mayrhuber fest. Deshalb bittet der VDR den Lufthansa-Chef um Aufklärung, ob es einerseits zutreffend sei, dass die Lufthansa der Auffassung ist, dass Fluggastdaten keine personenbezogenen Daten sind, und andererseits, ob mehrere tausend Mitarbeiter Zugriff auf diesen Daten haben.

Auch interessiert den VDR, ob Fluggastdaten an Dritte zu Marktforschungszwecken (MIDT) weitergegeben werden und ob dies mit Zustimmung der betroffenen Passagiere und Unternehmen geschehe. Die PNR-Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten sowie die sicherheitsrelevanten Bedenken der Unternehmen gegen die unkontrollierte Verwendung von MIDT-Daten hätten schon in der Vergangenheit zu einer Verunsicherung der Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen geführt.

„Ferner dürfen wir Sie bitten, uns zu erläutern, welches Datenschutzkonzept Ihr Unternehmen verfolgt, wie sichergestellt ist, dass nur Befugte die Daten einsehen dürfen, und wie Sie glauben, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über den sorglosen Umgang mit Daten, unseren Mitgliedern wieder das notwendige Vertrauen in Ihr Unternehmen bezüglich des Datenschutzes zurückgeben zu können“, so das VDR-Präsidium in dem Brief.

Frankfurt/Main, den 11. Juni 2008

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