VDR bedauert Gerichtsurteil

158

Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) bedauert die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das heute das „Vorzugspreis“-Modell der Deutschen Lufthansa für zulässig erklärte. „Wir halten die Erhöhung der Lufthansa-Preise bei Buchung über Reisebüros für nicht gerechtfertigt und für schädlich, denn sie stellt die gesamte Wirtschaft vor enorme Herausforderungen“, sagt VDR-Präsident Dirk Gerdom. „Wir bedauern es sehr, dass das Gericht anderer Auffassung ist.“

Zum 1. Februar 2009 waren in den Reisebüros die Preise für Lufthansa-Flüge effektiv gestiegen: entweder um 15 Euro pro Strecke oder (bei Buchung der so genannten Vorzugspreise) um 4,90 Euro pro Flugsegment. Nach Berechnungen des VDR kommen damit auf die deutschen Unternehmen für das Jahr 2009 Geschäftsreise-Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe zu.

„Die Zeiten sind schwierig genug – die deutlich gestiegenen Flugpreise sind ein Schlag ins Kontor aller Unternehmen, für die Mobilität ein essenzieller Faktor des geschäftlichen Erfolgs ist“, sagt Gerdom. „Auch wenn sie rechtens ist: Der VDR sieht die Entscheidung der Lufthansa, Vertriebskosten zusätzlich auf ihre Preise aufzuschlagen, als einen Affront hauptsächlich gegen ihren Vertriebsweg Reisebüro, aber auch gegen alle Kunden, allen voran die Firmenkunden. Wir rufen die Lufthansa und das in Europa führende Buchungssystem Amadeus daher auf, in ihren laufenden Verhandlungen über die konkrete Höhe künftiger Vorzugspreis-Aufschläge das Augenmaß nicht zu verlieren.“

Zusätzlich zu den gestiegenen Preisen müssen Unternehmen laut VDR mit erheblichen zusätzlichen Prozesskosten rechnen. Erstens müssen die Vorzugspreis-Aufschläge auf den Tickets und in den Abrechnungen gesondert ausgewiesen und in den Unternehmen separat verrechnet werden. Das zieht zwei zusätzliche, unnötige Buchungsvorgänge nach sich. Zweitens muss für jede Flugbestellung ermittelt werden, was die günstigere Variante ist: die Buchung der um 15 Euro erhöhten Normalpreise oder die Buchung von Vorzugspreisen. Drittens haben alle großen Reisebüroketten viel Energie und Aufwand investiert, um die internen Systeme zu prüfen und an die neuen Prozesse anzupassen und dürften diese Kosten an ihre Firmenkunden weiterreichen.

Die Entscheidung des OLG Hamburg fiel auf Grund einer Klage der Amadeus IT Group, Anbieter eines Flug-Buchungssystems in Europa.

www.vdr-service.de