Ryanair hatte bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Diese Maßnahme haben die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main nach einem Antrag des Flugticket-Anbieters ‚CheapTicktes.de‘ untersagt (Az: 2-06 O 478/08). Ryanair muss Flugbuchungen, die über dieses Portal gekauft wurden, anerkennen.
Die irische Fluggesellschaft Ryanair teilte in der vergangenen Woche mit, dass zehntausende gebuchter Flugtickets nicht anerkannt würden. Flugscheine, die über Drittanbieter und nicht direkt über die Webseite von Ryanair gebucht worden seien, würden gelöscht. Betroffen sind damit vor allem Kunden, die ihr Ryanair-Flugticket über Webportale und Internet-Ticketanbieter bezogen haben. Gegen die Betreiber der Portale BravoFly Ltd., TUI UK Ltd. und V-tours ist der irische Low-Cost-Carrier bereits gerichtlich vorgegangen. Diese nachdrücklichen Maßnahmen des irischen Billigfliegers lösten Empörung in Deutschland, Spanien und Großbritannien aus. Das kompromisslose Vorgehen von Ryanair rief zudem die Behörden auf den Plan. Mitarbeiter des spanischen Transportministeriums und die Europäische Kommission haben Untersuchungen gegen Ryanair aufgenommen. Viele vermuten, dass die wahren Gründe des Vorgehens durch Ryanair darin liegen, Flugticket-Anbieter im Internet unter Druck zu setzen. Ryanair ziele darauf, mehr Interessenten auf ihre Internetpräsenz zu lenken, um Nebenleistungen wie Versicherungen, Hotelübernachtungen und Mietwagenangebote verkaufen zu können. Vom Vorgehen der spanischen Dirección General de Aviación Civil (Spanische Generaldirektion für Zivilluftfahrt, vergleichbar mit dem deutschen Bundesamt für Zivilluftfahrt) zeigte sich Ryanair-Chef Michael O’Leary wenig beeindruckt: „Die Dirección General de Aviación Civil hat keine Befehlsgewalt über eine irische Fluggesellschaft“. Die eingeleiteten Untersuchungen bezeichnete O’Leary als „dumm“.
Ein Drittanbieter hat sich gegen diese drakonischen Maßnahmen der Airline gewehrt. Das Landgericht Frankfurt am Main verpflichtet Ryanair, Flugbuchungen, die über das zur niederländischen Beins TravelGroup gehörende Internetportal ‚CheapTickets.de‘ gekauft wurden, anzuerkennen (Az: 2-06 O 478/08).
Ryanair muss nach dem gerichtlichen Verdikt bis auf Weiteres Flugbuchungen anerkennen, die über diesen Drittanbieter und das zugehörige Internet-Ticket-Portal gekauft wurden. Der aus der Verfügung gültige Rechtsspruch ist zwar nur zwischen dem Antragsteller und der Ryanair Ltd. wirksam. Die gerichtliche Verfügung ist jedoch neben dem Vorgehen der Europäischen Kommission und den spanischen Behörden ein deutliches Zeichen an Ryanair.
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