Die Online-Preise für aufzugebendes Gepäck können sich bei der Airline EasyJet erhöhen, je näher der Abflugtag rückt. Darüber informiert die Fluggesellschaft jedoch weder in den online verfügbaren Gepäckinformationen noch unmittelbar bei der Buchung. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat gegen EasyJet wegen der nach ihrer Auffassung irreführenden Preisangaben zum Nachteil der Passagiere nun Klage eingereicht.
EasyJet informiert Fluggäste zwar in den Online-Gepäckinformationen darüber, dass die Preise für das aufzugebende Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung (im Internet oder am Flughafen) variieren. Es fehlt allerdings die Information, dass sich der bei Flugbuchung angegebene Gepäckpreis bei späteren Nach- oder Zubuchungen verteuern kann.
Nachdem sie Verbraucherbeschwerden erhalten hat, hat die Verbraucherzentrale im Sommer und Herbst 2017 vier Flugstrecken von EasyJet einem mehrfachen Test bis zum Abflugtag unterzogen. „Dabei haben wir festgestellt, dass sich die Preise für Aufgabegepäck bis Flugantritt tatsächlich häufig erhöhten“, berichtet Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der VZB. „EasyJet muss transparent über die Kosten aufklären, denn nur dann können Verbraucher informiert entscheiden, wann sie ihr Gepäck buchen“, so Fischer-Volk weiter. Die Verbraucherzentrale hatte EasyJet daher im September 2017 abgemahnt und die Airline aufgefordert, die irreführenden Preisangaben zu unterlassen. Da die Airline auf die Abmahnung nicht reagiert hat, haben die Verbraucherschützer nun Klage eingereicht.
Nach Art. 23 der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Fluggesellschaften Zusatzkosten wie jene für das aufzugebende Gepäck auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitteilen. „Der Fluggast muss wissen, welche Kosten über die reine Flugbeförderung hinaus auf ihn zukommen. Denn häufig sind Zusatzkosten für Gepäck, Sitzplatz oder Servicegebühr in der Summe sogar teurer als der eigentliche Beförderungspreis“, betont die Verbraucherschützerin.