Oberverwaltungsgericht weist Klagen gegen Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens ab

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat heute (Mittwoch) zwei Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens abgewiesen. Damit bestätigte der 20. Senat in vollem Umfang die Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Die Stadt Krefeld und eine Gruppe von Privatpersonen hatten gegen das Landesverkehrsministerium geklagt, das dem Airport im November 2005 die so genannte Anschlussgenehmigung erteilt hatte.

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte das OVG verschiedene Klagen von Nachbargemeinden des Flughafens und von privaten Flughafenanwohnern gegen die Betriebsgenehmigung in ihrer Form vom 9. November 2005 abgewiesen. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

Mit ihrer heutigen Entscheidung haben die Münsteraner Richter erneut bestätigt, dass am Düsseldorfer Flughafen 131.000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres durchgeführt werden können. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Genehmigung enthaltenen Stundeneckwerte ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die in der Genehmigung enthaltene Öffnungsklausel, die dem Airport mittelfristig ein weiteres Wachstum von rund 7.000 Starts und Landungen ermöglicht, wurde von den Richtern bestätigt. Das Gericht hält darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens.

Insgesamt hatten gegen die Betriebsgenehmigung die sieben Städte Essen, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Mülheim, Neuss und Ratingen sowie Privatpersonen geklagt. Da der Streitstoff der einzelnen Klagen weitgehend übereinstimmte, verhandelte das OVG im vergangenen Jahr neun Verfahren gemeinsam: die sechs Klagen der Städte Essen, Kaarst, Meerbusch, Mülheim, Neuss und Ratingen sowie drei Klagen von Privatpersonen beziehungsweise Gruppen von Privatpersonen. Diese neun Klagen wurden bereits am 16. Mai 2007 vom OVG abgewiesen; das Gericht ließ eine Revision nicht zu. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juni dieses Jahres alle laufenden Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Sache zurückgewiesen hat.

Ein Verfahren einer Gruppe von Privatklägern und das Verfahren der Stadt Krefeld gegen die Genehmigung waren zunächst zurückgestellt und erst jetzt verhandelt worden. Nach dem heutigen Urteil sind keine Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens mehr anhängig.