Am Düsseldorfer Flughafen werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Um dem vorhandenen und stetig steigenden Mobilitätsbedürfnis der Menschen und der Wirtschaft der Region auch langfristig Rechnung tragen zu können, möchte NRWs größter Airport zukünftig in den Tagesstunden nachfrageorientierter und flexibler arbeiten können. Dazu soll voraussichtlich im Juni 2014 ein entsprechender Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Der Flughafen will dabei die Interessen der Anwohner wahren und setzt auf eine frühzeitige Bürgerinformation noch vor der Antragstellung. Den Zukunftsplänen des Airports hat der Aufsichtsrat gestern grünes Licht gegeben. Zum Schutz der Nachbarn verständigten sich der Airport und die Airlines bereits im Nutzergremium auf die Verschärfung der lärmabhängigen Flughafenentgelte ähnlich dem sogenannten Hamburger Modell ab dem 1. Januar 2014.
„Unsere derzeitige Betriebsgenehmigung ist ausgesprochen starr. Die Anforderungen im Luftverkehr haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Unser Ziel ist es daher, unser bestehendes Pistensystem tagsüber in seiner jetzigen Form in Zukunft ohne die heutige unflexible Sperrungsregelung nutzen zu können. Wir müssen zum Beispiel die Stunden der Zweibahnnutzung bereits eine Woche vorher für die Folgewoche bei der Genehmigungsbehörde anmelden. Hiervon möchten wir befreit werden. Denn nur so ist es der zuständigen Deutschen Flugsicherung möglich, flexibel zum Beispiel auf schlechte Wetterereignisse oder Streiksituationen zu reagieren oder über den Tag auflaufende Verzögerungen effektiv abzubauen. Genau diese Vorteile erhoffen wir uns durch eine flexiblere Nutzung unseres Zweibahnsystems“, erläutert Christoph Blume, Sprecher der Flughafengeschäftsführung. Die nachrangige Nutzung der Nordbahn im Sinne des Angerlandvergleichs ist dabei weiterhin sichergestellt, denn die Regelung, die Nordbahn nur in Spitzenzeiten oder als Ausweichbahn zu nutzen, bleibt bestehen.
Hinzu kommt, dass der Flughafen in Zukunft bedarfsorientierter arbeiten möchte. Die Nachfrage der Fluggesellschaften nach Zeitfenstern für Starts oder Landungen in Düsseldorf – den sogenannten Slots – liegt in den verkehrsstarken Zeiten seit Jahren deutlich über dem möglichen Angebot. Laut einer Studie der EU-Kommission zählt der Düsseldorfer Airport zu den fünf Flughäfen mit der höchsten Übernachfrage an Slots in Europa. Theoretisch könnten in Düsseldorf bereits heute etwa 256.000 slotpflichtige Flugbewegungen im Jahr durchgeführt werden. Diese Bewegungszahl konnte bisher aber nicht erreicht werden, da die derzeit noch verfügbaren Slots zu Zeiten liegen, in denen keine Passagiernachfrage besteht und sie daher für die Airlines unattraktiv sind.
Das Anliegen des Flughafens ist es daher, den Fluggesellschaften in den nachfragestarken Tageszeiten in Zukunft mehr Slots anbieten zu können. In den Zeiten, für die die Zweibahnkapazität geplant ist, sollen deshalb zukünftig bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden können – entsprechend der schon heute bestehenden technisch möglichen Kapazität des Zweibahnsystems in Düsseldorf. In der verbleibenden Zeit soll der Eckwert unverändert bei 43 Flugbewegungen pro Stunde liegen – wie bisher mit der Maßgabe einer späteren Erhöhung auf 45 bei einem entsprechenden Nachweis der flugsicherungstechnischen Umsetzbarkeit. Am Flughafen geht man davon aus, dass unter diesen Bedingungen, bei einer realistischen Auslastung von rund 80 Prozent aller möglichen Slots, mittelfristig bis zu 252.000 Flugbewegungen in Düsseldorf durchgeführt werden können.
Airport will brachliegende Kapazitäten seines Bahnsystems nutzen
Christoph Blume: „NRW braucht direkte Verbindungen mit den Wachstumsmärkten dieser Welt, um langfristig erfolgreich zu sein. Deswegen braucht der Düsseldorfer Airport eine Flexibilisierung der Betriebsgenehmigung, damit die Airlines und Unternehmen in Zukunft keinen Bogen um unser Bundesland machen. Nordrhein-Westfalen muss mit seiner Bevölkerungs- und Wirtschaftsdichte auch in Zukunft weltweit von den Wirtschaftszentren aus erreichbar bleiben.“
Der Flughafen möchte daher die zurzeit brachliegenden Kapazitätsreserven des bestehenden Bahnsystems in Zukunft nutzen können. Mit acht zusätzlichen Abstellpositionen soll die Infrastruktur des Airports der dann möglichen Verkehrsentwicklung angepasst werden. Zusätzlich würde der Flughafen im Zuge des Planfeststellungsantrags neuen europarechtlichen Vorgaben nachkommen, seine Infrastruktur – wie zum Beispiel die Rollwegbreiten – an zukünftige Anforderungen der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) anzupassen und somit einheitliche europäische Standards zu schaffen.
Flughafen hat bei Plänen die Bedürfnisse der Anwohner im Blick
Bei seinen Zukunftsplänen hat der Flughafen auch die Bedürfnisse der Anwohner im Blick. „Im Rahmen einer verantwortungsvollen Abwägung zwischen den Interessen der regionalen Bevölkerung und Wirtschaft sowie der Anwohner ist unser Vorhaben ein vielversprechender Weg, die Position des Düsseldorfer Flughafens als wichtigstem Airport für NRW zu sichern. Der geplante Antrag ist nicht mit den Projekten an anderen deutschen Luftverkehrsstandorten vergleichbar. Wir planen keine Ausweitung des Flugverkehrs in der Nacht, also zwischen 22 und 6 Uhr. An der am Airport geltenden strengen Nachtflugregelung wird nicht gerüttelt“, betont Blume. „Auch schaffen wir bei den Anwohnern weder neue Betroffenheiten, noch planen wir eine weitreichende Erweiterung der bestehenden Infrastruktur – wie zum Beispiel eine Verlängerung oder Erweiterung des Start- und Landebahnsystems. Auch die Flugrouten sollen wie bisher bestehen bleiben.“
Der angestrebte Verkehrsanstieg würde insgesamt nicht zu einer nennenswert höheren
Immissionsbelastung der Flughafenumgebung führen. Durch die flexiblere Nutzung der Nordbahn im Rahmen des Angerlandvergleichs könnten über den Tag auflaufende Verspätungen verringert werden und zu einer Entlastung in den Tagesrandzeiten führen. Gleichwohl ist man sich Seitens des Flughafens darüber im Klaren, dass eine Verkehrszunahme in den nachfragestarken Zeiten über Tage durchaus zu einem erhöhten Lärmaufkommen in diesen Zeiten führen kann. Hier will der Airport seine Anwohner weiter durch eine freiwillige Fortsetzung seines umfangreichen Schallschutzprogramms schützen, das eigentlich im Juli 2014 auslaufen würde.
Generell ist es dem Flughafen wichtig, die Anwohner in der Nachbarschaft frühzeitig und fortlaufend über sein Vorhaben, den Ablauf des anstehenden Planfeststellungsverfahrens und die Möglichkeiten der Beteiligung zu informieren. „Das Planfeststellungsverfahren gibt der gesamten Region eine Perspektive. Wir planen ab Herbst noch vor der eigentlichen Antragsstellung mehrere Informationsveranstaltungen in den nahegelegenen Kommunen in der Umgebung. Die genauen Termine und Orte werden wir noch bekanntgeben“, führt Blume dazu aus.
In den Veranstaltungen, aber auch über seine Website, über die Bürger-Hotline (0211/421-23366), den Bürgerbus in den Umlandgemeinden vor Ort und im Airport-Bürgerbüro steht der Flughafen im gesamten Prozess Rede und Antwort. Anregungen und Kommentare der Anwohner werden zu jedem Zeitpunkt vor und nach der Antragstellung entgegengenommen. Jeder Bürger kann darüber hinaus natürlich auch im formellen Verfahren seine Einwendungen einbringen.
Flughafen setzt auf ähnliches Entgeltmodell wie in Hamburg
Zum Schutz vor Fluglärm wird der Düsseldorfer Flughafen außerdem in Zukunft noch stärker auf lärmabhängige Flughafenentgelte für die Airlines setzen. Ab dem 1. Januar 2014 soll die Berechnung der Entgelte in Düsseldorf ähnlich dem sogenannten Hamburger Modell durchgeführt werden. Hiermit erfüllt der Airport freiwillig einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrages der Rot-Grünen-Landesregierung. Nach diesem innovativen Berechnungsmodell fließen noch stärker als bisher Faktoren in die Gebührenkalkulation ein wie zum Beispiel der Lärmpegel eines Flugzeuges, der Ausstoß von Abgasen und vor allem auch die Tageszeit von Starts und Landungen. So werden die heute schon bestehenden Lärmzuschläge dann differenziert in Lärmzuschläge für die Tageszeit sowie deutlich höhere Beträge für die Nachtrand- und Nachtzeiten, die bis zu sechsmal so hoch sein können. Der Flughafen und die Airlines hatten sich hierauf bereits im Nutzergremium verständigt