Nachtflugverbot kommt zum falschen Zeitpunkt

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Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, jeglichen Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr zu untersagen, kam auch für das Board of Airlines Representatives (BARIG), dem größten Airline-Verband Deutschlands mit über 100 nationalen und internationalen Airline-Mitgliedern, überraschend. „Die Kurzfristigkeit der Umsetzung bis zum 30. Oktober 2011 stellt die betroffenen Fluggesellschaften und ihre Systempartner vor große Herausforderungen. Es geht nicht nur um die Verlagerung von einigen Slots am Frankfurter Flughafen in andere Zeiten, sondern es geht um eine tiefgehende Umgestaltung der gesamten Logistikkette. Das wird in der Kürze der Zeit nicht an allen An- bzw. Abflughäfen gelingen. Wirtschaftliche Verluste sind vorprogrammiert“, so BARIG-Generalsekretär Martin Gaebges.

Der Beschluss des VGH führe darüber hinaus zur Benachteiligung der Industrie. „Die Grundidee war schon in der Mediation eine ausgewogene Lösung für alle Beteiligten zu finden. Es galt und gilt immer noch einen „goldenen Schnitt“ zu machen zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner auf Ruhe und den berechtigten Interessen der Airline-Industrie auf notwendige Flugbewegungen während der Nacht“, Gaebges weiter. Wie sieht der Vergleich derzeit aus: Die Zahl der Flugbewegungen pro Stunde wird von heute 84 auf 90 in der Wintersaison 2011/2012 erhöht. Die Zahl der Flugbewegungen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr wurde von 50 auf 17 deutlich reduziert und soll nunmehr auf Null zurückgefahren werden. „Das ist nicht mehr ausgewogen“, sagt Gaebges weiter. „Die volle Bewegungskapazität wird der Frankfurter Flughafen vielleicht erst im Jahr 2025 erreichen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass bis dahin noch viel im Bereich aktiver und passiver Schallschutz getan werden kann, um die Anwohner zu entlasten und Ausgewogenheit in der Belastung aller Beteiligten zu erreichen“, Gaebges abschließend.

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