Das Lufthansa Management hat am 23.09.2014 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Frankfurt gegen die Vereinigung Cockpit eingereicht.
Gegenstand des Antrages war feststellen zu lassen, dass bei zukünftigen Arbeitskampfmaßnahmen, unabhängig von Dauer und Umfang, stets eine Ankündigungsfrist von mindestens 48 Stunden eingehalten werden muss.
Das Gericht folgte dem Antrag nicht.
Dies ist nun der vierte untaugliche Versuch des Lufthansa Managements gewesen, die Auseinandersetzung in den Gerichtssaal zu verlagern, statt sich am Tariftisch zu bewegen.
Trotz des vom Management öffentlich immer wieder bekundeten Einigungswillens, wird durch den Versuch, den Konflikt mit rechtlichen Mittel zu ersticken, deutlich, dass es sich bisher nur um Lippenbekenntnisse handelt.
Die Vereinigung Cockpit ist durchaus bereit, eine Modernisierung des Tarifvertrages Übergangsversorgung vorzunehmen. Diesbezüglich hat die VC dem Lufthansa Management angeboten, die Kosten auf dem aktuellen Niveau zu deckeln.
Eine Spaltung des Cockpitpersonals ist für die Vereinigung Cockpit nicht akzeptabel.
Quelle: vcockpit.de