LG Berlin erklärt deutsche Gerichtsbarkeit für Insolvenzverfahren von NIKI für unzuständig

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Am 08. Januar 2018 hat das Landgericht Berlin der Beschwerde des Fluggastportals FairPlane stattgegeben und seine Zuständigkeit für das Hauptverfahren der Insolvenz von NIKI abgelehnt. Damit ist nun das Landesgericht Korneuburg am Zug. Hier hatte FairPlane die Eröffnung der NIKI-Insolvenz beantragt. Bereits heute (08. Januar 2018) hat dazu eine Verhandlung stattgefunden. FairPlane erwartet zeitnah eine Entscheidung des Gerichts und die Einsetzung eines Masseverwalters.

Mit der Meinung, dass das Verfahren nach Österreich gehört, ist FairPlane nicht alleine. Immer wieder äußerten sich Gläubigerschutzvertreter und Juristen teils offen (Der Standard vom 15.12.2017), teils unter vorgehaltener Hand (Austrian Aviation Net vom 15.12.2017) sehr kritisch zu der Einschätzung, dass das Insolvenzverfahren für NIKI in Deutschland abzuhandeln wäre.

Ein Insolvenzverfahren in Österreich gefährdet den Deal mit IAG nicht. Sobald das Insolvenzverfahren für NIKI in Österreich stattfindet, kann der Masseverwalter den in Berlin beschlossenen Deal mit IAG/Vueling ebenso bestätigen und die weitere Umsetzung verfolgen. Außerdem sind durch die Verlängerung der Frist durch den österreichischen Infrastrukturminister die Start- und Landerechte für die kommenden drei Monate gesichert.
Quelle: FairPlane