Kommission aktualisiert die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot

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Die Europäische Kommission hat die zum achtzehnten Mal aktualisierte Liste der Fluggesellschaften verabschiedet, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist. Die enge und intensive Zusammenarbeit mit den Luftfahrtbehörden zweier Staaten – Albanien und Russische Föderation – hat dazu geführt, dass beide Staaten entschlossene Maßnahmen getroffen haben, um jegliches Risiko in Bezug auf die Sicherheit ihrer in der EU verkehrenden Luftfahrtunternehmen einzudämmen und zu beherrschen. Deshalb waren Maßnahmen der Kommission gegenüber in Albanien und in der Russischen Föderation zugelassenen Luftfahrtunternehmen nicht notwendig. Dank weiterer Verbesserungen der Sicherheit bei TAAG Angolan Airlines kann dieses Unternehmen künftig zwei weitere Flugzeuge im Luftverkehr mit der EU einsetzen. Die Kommission war angesichts zahlreicher und wiederholter Sicherheitsmängel gezwungen, Betriebsbeschränkungen gegenüber einem Teil der Flotte von Jordan Aviation und ein totales Flugverbot gegenüber dem in Honduras zugelassen Unternehmen Rollins Air zu verhängen.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte hierzu: „Die Kommission scheut keine Mühe, um ihre Nachbarn beim Aufbau der technischen und administrativen Kapazitäten für eine möglichst rasche und effiziente Überwindung etwaiger Sicherheitsprobleme zu unterstützen. Die Sicherheit hat jederzeit absoluten Vorrang. Wir können uns hier keine Kompromisse erlauben. Wo es innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union Belege dafür gibt, dass Fluggesellschaften keinen sicheren Flugbetrieb durchführen, müssen wir handeln, um jegliches Sicherheitsrisiko auszuschließen.“

Die Kommission hat heute nach einstimmiger Stellungnahme des Flugsicherheitsausschusses die zum achtzehnten Mal aktualisierte Liste der Fluggesellschaften verabschiedet, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung verhängt wird. Die neue Liste ersetzt die vorangegangene Liste vom April 2011 und kann bereits auf der Internetseite der Kommission eingesehen werden.

Der Flugsicherheitsausschuss hat auf seiner Sitzung vom 8. bis 10. November auch mehrere Fälle europäischer Fluggesellschaften geprüft. Die Kommission fordert die Behörden verschiedener Mitgliedstaaten auf, ihre Aufsicht über diese Unternehmen zu verstärken, damit gewährleistet ist, dass alle in Europa niedergelassenen Fluggesellschaften das höchste Sicherheitsniveau einhalten.

Mit dieser Aktualisierung erhält TAAG Angolan Airlines die Erlaubnis, im Verkehr mit der EU zwei moderne Flugzeuge vom Typ B-777-300 einzusetzen, da das Unternehmen eine ordnungsgemäße Betriebsaufsicht gewährleistet und seine Fähigkeit zu deren sicherem Betrieb unter Beweis gestellt hat.

Die Kommission und der Flugsicherheitsausschuss hatten schwere Bedenken im Hinblick auf die Sicherheit albanischer Luftfahrtunternehmen und die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden. Da die albanischen Behörden sich offiziell verpflichteten, qualifizierte Mitarbeiter in Vollzeitarbeitsverhältnissen zu beschäftigen, um die kontinuierliche Überwachung der ihrer Regulierungsaufsicht unterliegenden Luftfahrtunternehmen sicherzustellen, und entschlossene Durchsetzungsmaßnahmen getroffen haben (Entzug des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses von Albanian Airlines und Ausschluss eines Flugzeugs aus der Flotte von Belle Air) hat der Flugsicherheitsausschuss den Vorschlag der Kommission, von Maßnahmen abzusehen, einstimmig unterstützt. Die Mitgliedstaaten, insbesondere Italien, haben sich bereit erklärt, die bestehende Zusammenarbeit mit Albanien durch Bereitstellung technischer Unterstützung und Konzentration auf eine bessere Beaufsichtigung weiter auszubauen.

Um gewährleisten zu können, dass vom Flugbetrieb bestimmter Gesellschaften keine Sicherheitsrisiken ausgehen, hat die Kommission mit einstimmiger Unterstützung des Flugsicherheitsausschusses beschlossen, gegenüber Jordan Aviation Betriebsbeschränkungen zu verhängen und drei Flugzeuge vom Typ Boeing 767 von der zum Anfliegen von EU-Flughäfen zugelassenen Flotte auszuschließen. Die Kommission ist bereit, die Anstrengungen der Behörden des Haschemitischen Königreichs Jordanien und der nationalen Fluggesellschaft zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit auch durch einen Inspektionsbesuch zu unterstützen.

Aufgrund der von Frankreich vorgelegten Informationen über die Sicherheit des in Honduras zugelassenen Luftfahrtunternehmens Rollins Air sowie der einhelligen Unterstützung des Flugsicherheitsausschusses hat die Kommission beschlossen, gegenüber Rollins Air ein umfassendes Flugverbot zu erlassen, das so lange gilt, bis die diversen von Frankreich gemeldeten schwerwiegenden Sicherheitsprobleme ausgeräumt sind. Außerdem umfasst die Liste nun Luftfahrtunternehmen, deren Betriebserlaubnis von den Luftfahrtbehörden der Republik Kongo (Equatorial Congo), der Demokratischen Republik Kongo (Stellar Airways) und der Philippinen (Aero Majestic und Interisland Airlines) erteilt wurde und die keine Nachweise darüber vorgelegt haben, dass sie die internationalen Sicherheitsstandards erfüllen.

Die Kommission hat drei in der Russischen Föderation zugelassene Luftfahrtunternehmen – VIM AVIA, Yakutia und Tatarstan Airlines – überprüft. Die russischen Luftfahrtbehörden haben der Kommission und dem Flugsicherheitsausschuss die gegenüber diesen Luftfahrtunternehmen getroffenen Durchsetzungsmaßnahmen und insbesondere die für alle Flüge des Unternehmens VIM AVIA in die EU bis 1. April 2012 erlassenen Betriebsbeschränkungen erläutert. Der Flugbetrieb der Unternehmen Yakutia und Tatarstan in die EU wurde ebenfalls beschränkt.

Die russischen Luftfahrtbehörden haben der Kommission und dem Flugsicherheitsausschuss versichert, dass sie die wirksame Durchführung ihrer Beschlüsse gewährleisten würden. Mit diesen Garantien und auf der Grundlage einer kontinuierlichen sorgfältigen Beaufsichtigung sämtlicher Flüge russischer Luftfahrtunternehmen in die EU hat die Kommission beschlossen, von der Verhängung eines Flugverbots für VIM AVIA abzusehen und diesen Fall auf der nächsten Sitzung des Flugsicherheitsausschusses erneut zu prüfen.

Die Kommission und der Flugsicherheitsausschuss haben die Anstrengungen aller betreffenden nationalen Behörden gewürdigt, das derzeitige Zivilluftfahrtsystem zu reformieren und die Sicherheit zu verbessern, um eine wirksame Einhaltung der internationalen Sicherheitsnormen zu gewährleisten. Die Kommission ist jederzeit bereit, diese Reformen in Zusammenarbeit mit der ICAO, den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit aktiv zu unterstützen.

Zu diesem Zweck hat die Kommission die Europäische Agentur für Flugsicherheit beauftragt, in mehreren Staaten technische Hilfsmissionen durchzuführen, um die zuständigen Behörden dort bei der Verbesserung der Sicherheit zu unterstützen. Die aktualisierte EU-Liste sieht ein vollständiges Betriebsverbot für sämtliche Luftfahrtunternehmen (insgesamt 273) aus 21 Staaten vor: Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Fluggesellschaften), Kasachstan (ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Mauretanien, Mosambik, Philippinen, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland.

In der Liste sind weiterhin vier Fluggesellschaften einzeln aufgeführt: Blue Wing Airlines aus Surinam, Meridian Airways aus Ghana, Rollins Air aus Honduras und Silverback Cargo Freighters aus Ruanda.

Zudem sind in der Liste elf Gesellschaften aufgeführt, denen der Flugbetrieb in die EU mit erheblichen Einschränkungen und unter strengen Auflagen gestattet ist: Air Astana aus Kasachstan (wie oben erwähnt), Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, Airlift International aus Ghana, Air Service Comores, Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG aus Gabun, Iran Air, TAAG Angolan Airlines, das in Madagaskar zugelassene Unternehmen Air Madagascar und das im Haschemitischen Königreich Jordanien zugelassene Unternehmen Jordan Aviation.

Quelle: business-travel.de/news/26393/