Die Fluggesellschaft „NIKI Luftfahrt GmbH“ hat heute Nachmittag (13. Dezember 2017) Insolvenzantrag gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht bestellte Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Flöther versucht nun, den Geschäftsbetrieb von NIKI durch einen Schnellverkauf („Fire Sale“) doch noch zu retten.
Infolge des Insolvenzantrags muss NIKI den Flugbetrieb allerdings umgehend einstellen. „Wir haben jedoch noch ein paar Tage Zeit, trotzdem einen Investor für NIKI zu finden“, unterstrich Flöther, Namenspartner der Kanzlei Flöther & Wissing, heute in Berlin. „Ich werde umgehend Gespräche mit infrage kommenden Investoren aufnehmen, um einen möglichst großen Teil der Arbeitsplätze zu erhalten.“ Ein Verkauf würde dann nicht mehr über die Veräußerung der „NIKI Luftfahrt GmbH“ („Share Deal“) vollzogen, sondern über den Verkauf des Geschäftsbetriebs bzw. von Teilen des Geschäftsbetriebs („Asset Deal“). „Ein Asset Deal hat für einen möglichen Käufer Vorteile, da eine solche Übernahme mit weniger Risiken verbunden ist“, ergänzte Flöther.
Grund für die Einstellung des Flugbetriebs ist die zwingende gesetzliche Vorgabe der deutschen Insolvenzordnung: Nach einem Insolvenzantrag dürfen die Gläubiger der insolventen Gesellschafter nicht weiter geschädigt werden. Ohnehin verfügt NIKI nicht mehr über genügend Finanzmittel zur Fortsetzung des Flugbetriebs.
Hintergrund: Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin konnte zwar ein Insolvenzantrag für NIKI zunächst verhindert werden. Die Aufrechterhaltung des NIKI-Flugbetriebs war jedoch mittels der finanziellen Unterstützung durch die Lufthansa möglich. Diese Finanzmittel hatte die Lufthansa nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages für NIKI zur Verfügung gestellt, damit NIKI während des Zeitraums bis zum Eigentumsübergang („Closing“) den Flugbetrieb aufrecht erhalten konnte. Nachdem die Lufthansa nun nicht bereit ist, die Auflagen der EU-Kommission für die Übernahme von NIKI zu erfüllen, hat die Lufthansa von ihrem Recht Gebrauch gemacht, vom Kaufvertrag zurück zu treten. Zugleich hat die Lufthansa die Unterstützungszahlungen eingestellt. NIKI war deshalb heute gezwungen, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen.
Mit der Einstellung des NIKI-Flugbetriebs verlieren alle ausgestellten und bezahlten NIKI Flug-Tickets ihre Gültigkeit. Nach vorliegenden Angaben wurden rund 350.000 Einzel-Tickets ausgestellt, die noch nicht abgeflogen worden sind. Hinzu kommen über 410.000 über Reiseveranstalter und Reisebüros gebuchte Flug-Tickets, die in der Regel aber noch nicht ausgestellt wurden.
In den nächsten 14 Tagen (14.12.-27.12.2017) hatten knapp 40.000 Passagiere ihren Heimflug mit NIKI geplant. Von diesen Passagieren hatten rund 15.500 selbst gebucht, rund 25.500 über Reiseveranstalter und Reisebüros.
Wurden die Flug-Tickets in einem Reisebüro oder als Teil einer Pauschalreise erworben, so sind diese in aller Regel über Reisesicherungsscheine versichert. Flöther rät diesen Fluggästen, sich zudem für einen Ersatzflug an ihr Reisebüro bzw. an ihren Reiseveranstalter zu wenden. Fluggäste, die ihre Flug-Scheine selbst online erworben haben, sind in der Regel nicht versichert, können aber den Flugpreis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Flöther bittet jedoch die betroffenen Fluggäste, ihre Forderung erst dann anzumelden, wenn sie dazu aufgefordert werden. Vorher eintreffende Forderungsanmeldungen könnten leider nicht bearbeitet werden. Flöther weist allerdings darauf hin, dass angesichts der wirtschaftlichen Lage von NIKI die Aussichten auf eine nennenswerte Insolvenzquote äußerst gering sind.