Das lange erwartete Gutachten des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Auswirkung der Luftverkehrsteuer bestätigt die Befürchtungen des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR). Die sogenannte Umweltabgabe habe zwei Millionen Passagiere gekostet, so das Handelsblatt heute, dem das Gutachten bereits vorliegen soll. Danach sei ein Teil der Fluggäste auf grenznahe Flughäfen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden ausgewichen. Das Bundesfinanzministerium bestätigt die Ergebnisse noch nicht, da das Gutachten dem Bundestag noch nicht vorliegt.
Wie die Luftverkehrswirtschaft und andere Branchenverbände übt der GeschäftsreiseVerband VDR bereits seit Juli 2010 Kritik an der Luftverkehrsabgabe, die potenziell schädlich nicht nur für Airlines und reisende Unternehmen, sondern für die Reisebranche insgesamt und die gesamte Volkswirtschaft ist.
„Im Gegensatz zu Privatreisenden haben Unternehmen im Planungsprozess der Reise kaum die Möglichkeit, umzusteuern. Anders als die meisten Fluggäste, die abgewandert sind, mussten sie die höheren Preise zahlen“, sagt VDR-Präsident Dirk Gerdom. „Jetzt können wir nur hoffen, dass die Zahlen Minister Ramsauer überzeugen und er seinen Worten Taten folgen lässt.“ Im Mai 2012 hatte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer Änderungen an der bestehenden Steuer nicht ausgeschlossen, sollte die Überprüfung durch das Finanzministerium entsprechende Ergebnisse liefern.
„Auch wenn die Wirtschaft anzieht und die Deutschen geschäftlich wieder mehr reisen – die zusätzlichen Kosten durch diese Steuer werden der Wertschöpfungskette der Reisebranche direkt entzogen. Oder aber sie schränken den finanziellen Spielraum der Unternehmen, die sich eine Kürzung ihrer Geschäftsreisen nicht erlauben können, spürbar ein. Das wiederum führt unter anderem zu weniger Investitionen und weniger Arbeitsplätzen in allen Bereichen der deutschen Wirtschaft“, sagt Gerdom.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Steuer Anfang 2011 eingeführt. Sie betrug zunächst je nach Entfernung zwischen acht und 45 Euro pro Passagier. 2012 wurde die Steuer wegen zusätzlicher Belastungen der Fluglinien durch die Klimaschutzabgabe im Zuge des Emissionshandels leicht gesenkt. Ursprünglich sollte die Steuer mit der Einführung des Emissionshandels zurückgenommen werden. Stattdessen war eine Überprüfung angekündigt worden.
Quelle: www.vdr-service.de