Für das Board of Airlines Representatives in Germany (BARIG) e. V., dem größten Airline-Verband Deutschlands mit über 100 nationalen und internationalen Airline-Mitgliedern, ist die Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest am Flughafen Frankfurt Rhein-Main von großer Bedeutung. „Wir kämpfen seit Jahren für die Beseitung des Kapazitätsengpasses am Flughafen Frankfurt“, so BARIG-Generalsekretär Martin Gaebges. „Auf die Eröffnung der neuen Landebahn haben wir viel zu lange warten müssen. Wir freuen uns, dass es jetzt endlich soweit ist“, so Gaebges weiter.
„Durch den Ausbau werden mehr Slots (Zeitfenster für Starts und Landungen) geschaffen. Alle reden von den wirtschaftlichen Vorteilen für den Flughafen und für die Fluggesellschaften, einige sehen auch noch den Vorteil für die Region und für den Wirtschaftsstandort Deutschland, fast niemand aber interessiert sich für die Entlastung der Umwelt durch die Qualitätssteigerung am Frankfurter Flughafen: die Verspätungen werden verringert, Warteschleifen fallen weitestgehend weg, die Flugzeiten und die Emissionen werden deutlich geringer.“
BARIG war und ist ein berechenbarer und zuverlässiger Partner in der langjährigen Diskussion um den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dem klaren „Nein“ des BARIG gegen ein Nachtflugverbot in der Mediation, nachlesbar in den damaligen Protokollen, folgte im Regionalen Dialogforum – nach Erstellung von wegweisenden Gutachten zu den Themen rechtliche Umsetzung und Auswirkungen eines Nachtflugverbotes auf die Wirtschaftlichkeit der Fluggesellschaften und ihrer Systempartner – die Akzeptanz eines „praktikablen Nachtflugverbotes“ (eines Nachtflugverbotes mit notwendigen Ausnahmen). Ziel des BARIG war und ist die Erreichung einer „Balance“ zwischen den berechtigten Interessen der Flughafenanrainer nach Ruhe und den berechtigten Interessen der Industrie nach nächtlichen Flugbewegungen.
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von letzter Woche, das faktisch zu einem absoluten Nachtflugverbot zwischen 23:00 und 05:00 Uhr ab dem 30. Oktober 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes führt, erzeugt eine erhebliche Schieflage bei der angestrebten „Win – Win“ Situation von Kommunen und Luftverkehrsindustrie.
Die öffentlich geäußerte Frage eines BARIG-Mitglieds, ob unter diesen Umständen die Eröffnung der Bahn überhaupt stattfinden sollte, ist nachvollziehbar. Leider gibt es nach diesem Gerichtsbeschluss keine Patentlösung. Die Situation ist so verfahren, wie sie verfahrener nicht sein könnte.
Häufig genug ist in der Vergangenheit über die Gefahr der Verkehrsverlagerung im Luftverkehr und über drohende Arbeitsplatzverluste in Frankfurt im Falle eines absoluten Nachtflugverbotes diskutiert worden. Deshalb wird BARIG dies in der heutigen Stellungnahme zur Eröffnung der neuen Landebahn nicht im Detail wiederholen.
„Durch ständig einschneidende Maßnahmen für den Luftverkehr im eigenen Land, wie Nachtflugverbote oder Luftverkehrsteuer, entwickelt Deutschland „Konjunkturprogramme“ für andere Länder. Die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wird dabei aufs Spiel gesetzt, da eine Abwanderung in andere Länder immer attraktiver wird. Am Ende des Tages läuft der globale Luftverkehr einfach an uns vorbei“, so Martin Gaebges abschließend.
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