Weitere Forderungen an LH nach Preisabschlag

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Der Forderung nach differenzierten Flugticket-Preisen für Reisebüros als Folge der Abschaffung des Serviceentgelts im eigenen Onlinevertrieb der Lufthansa (LH) schließen sich immer mehr Marktteilnehmer an und erhöhen damit den Druck auf die Fluggesellschaft. Der Vorsitzende des Ausschusses Flug im Deutschen ReiseVerband (DRV), Otto Schweisgut, hatte einen Preisvorteil für Reisebüros – analog der Lufthansa-Online-Preise – ins Spiel gebracht und damit die Diskussion angestoßen. Während die Online-Preise von September 2002 bis Mai 2005 ausschließlich für Internetbuchungen galten, fordert Schweisgut an die LH gerichtet: „Allen Agenturen des ‚personenbedienten‘ Vertriebs sollte ein Preisabschlag eingeräumt werden, während der reine Onlinevertrieb diesen nicht erhält“. Dieser Forderung schließen sich auch Hartmut Heering, Vorsitzender des DRV-Ausschusses Consolidator, und Stefan Vorndran, Vorsitzender des DRV-Ausschusses Business Travel, an und erhöhen damit massiv den Druck auf Deutschlands größte Fluggesellschaft.

Vorndran kritisiert, dass die Streichung der Service-Entgelte für weniger Preistransparenz und damit zusätzlichen Preisdruck im Markt sorge. „Der umfangreiche Service eines Geschäftsreisebüros ist nicht mit der reinen Online-Buchung auf einem Airline-Portal zu vergleichen“, so Vorndran. Auch Hartmut Heering hebt die enormen Serviceleistungen hervor, die der stationäre Vertrieb für die gemeinsamen Kunden erbringt. „Durch die Abschaffung der Serviceentgelte im eigenen Onlinevertrieb erschwert die Lufthansa den Vertriebspartnern die Möglichkeit, sich diese Serviceleistungen vergüten zu lassen“, so Heering. Die Wettbewerbsbedingungen für diesen wichtigen Vertriebskanal würden damit erheblich verschlechtert. Dieser Schritt der Lufthansa konterkariert die Ankündigung der Airline, künftig stärker mit dem Vertrieb zusammenarbeiten zu wollen und stellt ihre Glaubwürdigkeit in Frage. „Im Gegenteil – hier soll der Eigenvertrieb stark ausgebaut werden“, kritisiert Heering. Außerdem erwecke die Lufthansa mit der Streichung des Serviceentgelts den Eindruck, dass Online-Buchungen keine Vertriebskosten verursachen würden. „Und das bei gleichzeitiger Ankündigung der Lufthansa zu drastischen Sparmaßnahmen gezwungen zu sein“, so Heering.

Hintergrund: Seit 2. April 2012 verzichtet die Lufthansa auf ihrer Internetseite auf das bislang erhobene Serviceentgelt. „Die Reisebüros sind dadurch beim Flugscheinverkauf deutlich benachteiligt, da sie aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin ein Serviceentgelt erheben müssen. Wir sind daher gezwungen, eine differenzierte Flugtarif-Struktur zu fordern“, begründet Schweisgut seinen Vorschlag in dem Schreiben an die Fluggesellschaft, die „unterschiedlich intensiven Vertriebsleistungen des stationären Vertriebs gegenüber dem reinen Onlinevertrieb“ auch in der Preisstruktur abzubilden. Er begründet seine Forderung nach dieser Preisdifferenzierung damit, dass insbesondere der stationäre Vertrieb in erheblichem Maße zusätzliche Serviceleistungen für die gemeinsamen Kunden erbringt. Um diese Dienstleistungen vergütet zu bekommen, seien die Vertriebspartner der Fluggesellschaften seit Wegfall der Provisionen gezwungen, ein entsprechendes Serviceentgelt zu erheben.

Quelle: DRV