Flugplatz Cochstedt darf nicht nach Berlin benannt werden

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Die Berliner Flughäfen haben mit sofortiger Wirkung eine einstweilige Verfügung gegen die Umbenennung des Flugplatzes Cochstedt erwirkt. Wie berichtet planten die Betreiber des rund 200 km von Berlin entfernten Flugplatzes, künftig unter dem Namen Magdeburg-Berlin International zu firmieren.

Das Landgericht Berlin ist nun der Argumentation der Berliner Flughäfen gefolgt, wonach die Umbenennung des Flugplatzes Cochstedt in mehrerlei Hinsicht einer Irreführung von Passagieren entspricht und gleichzeitig eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.

Im Einzelnen bestätigt die einstweilige Verfügung u.a.:

Der Name Magdeburg-Berlin International suggeriert eine räumliche Nähe zur Hauptstadt und führt angesichts einer Entfernung von 200 km nach Berlin die Passagiere in die Irre. Die Fahrzeit mit dem Auto nach Berlin beträgt mehr als zwei Stunden. An das Bahnnetz ist der Flugplatz nicht angeschlossen.

Der Name Magdeburg-Berlin International täuscht eine nicht vorhandene Größe und Internationalität des Flugplatzes und des Flugangebotes vor. Zum aktuellen Zeitpunkt kann der Flugplatz Cochstedt weder ein Flugangebot zu internationalen Zielen aufweisen, noch findet derzeit überhaupt geregelter Linienverkehr statt. Im Wesentlichen werden in Cochstedt Kleinflugzeuge abgefertigt.

Hinweis: Gegen die einstweilige Verfügung kann der Flugplatz Cochstedt Widerspruch einlegen.