Die weltweite COVID-19-Pandemie hat den Passagierluftverkehr fast zum Stillstand gebracht. Voraussetzung für die Mobilität der Menschen ist die Aufhebung der Einreisebeschränkungen, Quarantänebestimmungen und Reisewarnungen. Die Flughäfen haben ein Maßnahmenpaket erarbeitet, um ein Ansteckungsrisiko nahezu auszuschließen.
Alle Akteure an den Flughäfen stehen zu ihrer Verantwortung für ein sicheres Fliegen und ergreifen wirksame Maßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes. „Uns ist es außerordentlich wichtig, dass Reisende mit einem guten Gefühl unsere Terminals betreten und ihre Flugreise antreten können“, hebt Elmar Kleinert, Vorsitzender des ADV-Fachausschusses Operation & Security und Geschäftsführer des Flughafens Bremen, hervor. In dem Fachausschuss des Flughafenverbandes ADV haben die Experten der Airports den Maßnahmenkatalog maßgeblich erarbeitet.
Die deutschen Flughäfen haben alle erforderlichen Schritte für ein sicheres Fliegen beim Wiederanlaufen des Luftverkehrs in einem Katalog erfasst. Dafür wurden Standards in einem Leitfaden festgelegt. Dabei erfüllen die Flughäfen die Vorgaben der national zuständigen Behörden. Entsprechend den Gegebenheiten an den einzelnen Standorten erfolgt die Umsetzung.
In enger Zusammenarbeit mit den Aufsichts-, Sicherheits- und Gesundheitsbehörden werden die erforderlichen Maßnahmen fortlaufend neu bewertet. Alle Sonderverfahren zur Sicherstellung der Abstands- und Hygienebestimmungen sind zu befristen und dem steigenden Passagiervolumen anzupassen. Das Ziel ist die schrittweise Normalisierung des Luftverkehrs.
Ebenso wichtig ist den Flughäfen die enge Koordination mit den Systempartnern. Vor allem die Dienstleistungsunternehmen in den Terminals und auf dem Vorfeld sowie die Fluggesellschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag. Alle Partner im Luftverkehr möchten den Reisenden ihre gewohnte Mobilität im Flugverkehr wieder ermöglichen.
Hier eine Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen in den Flughafenterminals:
- Fortlaufende Information aller Besucher, Passagiere, Nutzer und Beschäftigten über die geltenden Maßnahmen des Gesundheits- und Hygieneschutzes. - Verdeutlichung veränderter Betretungsregeln - z. B. durch Piktogramme, Bodenmarkierungen, Hinweisschilder, Aufsteller, Monitore, wiederkehrende Lautsprecherdurchsagen. - Abstandswahrung von 1,5 m in allen Bereichen, wo möglich. - Tragen eines Mund-/Nasenschutzes, vor allem in den Bereichen, in denen die erforderliche Abstandswahrung nicht möglich ist. - Einsatz von Plexiglasscheiben als Trennwand, wo erforderlich. - Abfertigung von Flugzeugen an Gebäudepositionen (sofern betrieblich umsetzbar). - Reduzierung der Auslastung der Busse auf dem Vorfeld. - Anweisung an die Busfahrer, die Passagiere nur in kleinen Gruppen aussteigen zu lassen. - Entzerrung des Boarding- und Deboardingprozesses in enger Kooperation mit den Airlines.
„Alle Reisenden sollen wissen, dass sie keinem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind als in jedem Nahverkehrszug oder einer Straßenbahn. Gleichzeitig ist aber auch jeder aufgerufen, seinen Beitrag zu leisten und die Hygiene- und Abstandsregelungen zu befolgen“, so abschließend die eingehende Bitte des ADV-Hauptgeschäftsführers Ralph Beisel.
Quelle: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen