Es gibt Auszeichnungen, da fällt es einem schwer deren Ernsthaftigkeit zu erkennen. Dazu gehört aktuell die ACI Branchen-Auszeichnung für den innerstädtischen Hamburger Flughafen als bester in Europa. Als herausragendes Kriterium wurde insbesondere „der starke Fokus des Hamburger Flughafens auf Umweltschutz sowie einen transparenten Dialog mit der Öffentlichkeit und den Nachbarn des Flughafens“ hervorgehoben.
Von Januar bis Mai 2018 hat es bereits rund 30.000 Beschwerden über den hochbelastenden Betrieb des innerstädtischen Hamburger Flughafens in Fuhlsbüttel gegeben. Wahrlich ein Rekord im Dialog mit der Öffentlichkeit und den Nachbarn!
Auch beim Umweltschutz ist der Flughafen Rekordträger. Die Belastungszunahme am innerstädtisch gelegenen Hamburger Flughafen ist gravierend. Im Jahr 2018 setzt sich der Negativtrend des Vorjahres konsequent fort: Von Januar bis Mai dieses Jahres fanden am Hamburger Flughafen bereits 64 Starts und 366 Landungen nach 23 Uhr, d.h. außerhalb der offiziellen Betriebszeit statt. Dies stellt in beiden Fällen einen neuen Rekord seit mindestens 2011 dar.
Das Jahr 2017 war das lauteste Flugjahr seit Beginn des Jahrhunderts; allein im letzten Jahr betrug die Fluglärmzunahme 7 Prozent.
In den vergangenen 15 Jahren ist die Ausbreitung des Fluglärmteppichs – d.h. der räumlichen Ausdehnung der 62 dB(A) Fluglärm-Dauerschallisophone – von ursprünglich 11,2 km² im Jahr 2003 auf 14,7 km² im Jahr 2017 angestiegen. Dies entspricht einer prozentualen Zunahme von 31 Prozent.
Der nächtliche Fluglärm-Dauerschallpegel (Nachtlärmindex), der sich auf die acht gesetzlich besonders geschützten Nachtstunden von 22 Uhr bis 6 Uhr bezieht, ist in den vergangenen fünf Jahren an allen 12 offiziellen Fluglärmmessstellen deutlich angestiegen; durchschnittlich um 2,7 dB(A), maximal sogar um 5,1 dB(A).
Seit Beginn der sogenannten „Pünktlichkeitsoffensive“ durch den kommerziellen Flughafenbetreiber ist die Anzahl an Starts außerhalb der offiziellen Betriebszeit von 154 auf 287 pro Jahr (+ 86 Prozent) und die der Landungen von 652 auf 773 pro Jahr (+ 19 Prozent) gestiegen.
Lediglich in 66 von 365 Nächten wurde im vergangenen Jahr das geltende Betriebszeitende von 23 Uhr eingehalten. Dies entspricht einer Regelbeachtung von minimalen 18,1 Prozent.
Die Bahnbenutzungsregel 2.3, die zur Verringerung der quantitativen Lärmbelastung (d.h. der Anzahl an Betroffenen) besagt, dass in der ersten und letzten Betriebsstunde sowohl Starts als auch Landungen über die RWY 33/15 (Norderstedt) zu erfolgen haben, wurde im vergangenen Jahr in 364 von 365 Nächten nicht eingehalten.
Der Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW), Martin Mosel, dazu: „Diese Auszeichnung ist ein Hohn in Anbetracht der täglichen Wirklichkeit durch die massive Belastungswirkung auf Mensch und Umwelt. Noch nie gab es am Hamburger Flughafen derart viele Verstösse, Missachtungen und Umgehungen der geltenden Nachtflugbeschränkung, Bahnbenutzungsregelung und Selbstverpflichtungen, wie die sogenannte ‚Pünktlichkeitsoffensive‘. Die Regeleinhaltungsquote des Flughafens befindet sich im freien Fall und es stellt sich zurecht die Frage nach dem „rechtsfreien Raum“ hinter dem Sicherheitszaun. Die von Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben für diesen Flughafen als Auszeichnung nur die ‚Grüne Zitrone‘“
Quelle: BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein
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