Die deutschen Flughäfen wollen ihre europaweite Vorreiterrolle beim Lärmschutz weiter ausbauen. Aus Anlass des „Tages gegen Lärm“ am 29. April erklärte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV: „Die Reduktion der Fluglärmbelastung ist und bleibt das Umweltthema Nummer eins der deutschen Airports.“ Dafür wollen die Flughäfen unter anderem noch stärkere finanzielle Anreize für den Einsatz leiser Flugzeuge schaffen.
Lärmabhängige Start- und Landeentgelte belohnen den Einsatz der leisesten Flugzeuge. Zugleich müssen Airlines, die weiterhin ältere und lautere Flugzeugmodelle im Einsatz haben, immer tiefer in die Tasche greifen, wenn sie an deutschen Flughäfen starten und landen wollen. Dazu Ralph Beisel: „Die lärmabhängigen Start- und Landeentgelte haben sich als sehr wirksames Mittel zur Senkung der Fluglärmbelastung erwiesen.“ Gerade hier könne der deutsche Föderalismus seine Stärken zeigen, so Beisel: „Vor Ort kann die Lage in der jeweiligen Flughafenregion natürlich am besten beurteilt werden – also entwickeln die Airports ihre Lärmschutzprogramme in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden der Bundesländer weiter. In dieser Zusammenarbeit liegt der Schlüssel zu maßgeschneiderten Lösungen, die von der Bevölkerung auch mitgetragen werden“. Die ADV warnt vor diesem Hintergrund vor unproduktivem Aktionismus des Gesetzgebers: „Pauschale Vorgaben durch den Bund, die alle Flughafenregionen über einen Kamm scheren, wären ein Rückschritt“, betont Beisel. Gegenüber dem Straßen- und Schienenverkehr gelten für die deutschen Flughäfen ohnehin längst die schärfsten gesetzlichen Vorgaben.
Auf Initiative der ADV-Flughäfen kamen lärmabhängige Start- und Landegebühren bereits in den 1970er Jahren zum Einsatz. Seither sind die Flugzeuge, die auf deutschen Airports starten und landen um durchschnittlich 75 Prozent leiser geworden. Doch aktive Fluglärmvermeidung beschränkt sich längst nicht auf die gestaffelten Start- und Landegebühren der Flughäfen. „Gemeinsam mit den Airlines arbeiten wir laufend an der Optimierung von An- und Abflugverfahren, um so wenige Menschen, wie irgend möglich durch Fluglärm zu beeinträchtigen“, erklärt Beisel.