Die Fluggesellschaft Ryanair weigert sich trotz gerichtlicher Anordnungen Entschädigungen für verspätete Flüge zu zahlen. Deshalb hat jetzt EUflight die Zwangsvollstreckung gegen die Airline eingeleitet und Pfändung beantragt.
EUflight hatte bereits im Oktober vor dem Amtsgericht Köln (AZ: 113 C 381/16) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair gekippt, in denen den Fluggästen die Abtretung ihrer Forderungen bei Flugverspätung oder -annullierung verboten wird. Daraufhin war die Airline dazu übergegangen, trotz Kenntnis von Abtretungserklärungen, Fluggäste direkt zu entschädigen. Auch dieser Trick wurde von EUflight gestoppt (AG Bühl, 3 C 280/16). Nun verzögert Ryanair Zahlungen mit dem Hinweis auf den „großen Arbeitsrückstand in der Bank-Abteilung“.
Quelle: EUflight