Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten beheimatete Etihad Airways hat am Freitag, den 23. Oktober 2015 eine einstweilige Verfügung vor einem deutschen Gericht beantragt. Streitpunkt sind die mit Air Berlin durchgeführten Codeshare-Flüge.
Die nicht genehmigten aber tolerierten Codeshare-Flüge mit Air Berlin sind zum Winterflugplan nicht verlängert worden. Trotz wohlwollender Fürsprache des Bundeswirtschaftsministers Gabriel hat das Verkehrsministerium bis Donnerstag, den 22. Oktober keine Entscheidung über die Zukunft der Vereinbarung treffen können. Nun ist Etihad in die Offensive gegangen. Laut Etihad wurde der Schritt vor ein deutsches Gericht auch im Interesse der rund 8000 Mitarbeiter der zweitgrößten Airline in Deutschland unternommen. Es dürfte aber auch eine gehörige Portion Eingeninteresse Triebfeder der Beantragung der einstweiligen Verfügung gewesen sein. Ohne die Codeshare-Vereinbarung mit Etihad Airways ist es nicht gut bestellt um Air Berlin. Die Vereinbarung spült der klammen Airline immerhin rund 140 Mil. Euro in die Kasse.
Konkret geht es um 29 Ziele innerhalb Europas die durch die Codeshare-Vereinbarung abgedeckt werden. Sollte es keine Genehmigung geben, dürfte die Airline die Tickets für die Flüge ab dem 25. Oktober nicht mehr anbieten. An diesem Tag startet der Winterflugplan, der bis zum 31. März 2016 gilt.
In Ermangelung einer Entscheidung der deutschen Behörden, die Vereinbarung, die seit 2012 praktiziert wird, zu verlängern, sah Etihad keine andere Möglichkeit, als vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.