Die deutschen Flughäfen sind bei der Unterstützung von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität vorbildlich. Das belegt eine aktuelle Umfrage des Flughafenverbandes ADV über die PRM-Leistungen an deutschen Flughäfen. Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, so genannten „Passengers with reduced mobility“ (PRM), wird auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 seit 2008 ein europaweit einheitlicher Service beim Ein-, Aus- und Umsteigen durch die Flughäfen angeboten.
Nach der ADV-Umfrage erhielten im vergangenen Jahr an den deutschen Flughäfen mehr als eine Million mobilitätseingeschränkte Reisende Unterstützung. „Derzeit nutzen Tag für Tag ca. 2.700 Passagiere die PRM-Services der deutschen Flughäfen. Damit kümmern wir uns um mehr als doppelt so viele Reisende wie die Deutsche Bahn, die nach eigenen Angaben täglich 1.233 mobilitätseingeschränkte Passagiere zählt. Aufgrund des demografischen Wandels gehen wir davon aus, dass sich die Nachfrage in den kommenden Jahren sogar verdoppeln wird“, erläutert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel die Ergebnisse.
„Die Gäste sind mit den Serviceleistungen der deutschen Flughäfen und der dafür notwendigen Infrastruktur hoch zufrieden. Es gab auf eine Million Passagiere nur eine Hand voll Beschwerden, die im Nachgang fast alle ausgeräumt werden konnten“, so Ralph Beisel weiter. Um dieses hohe Leistungsniveau zu erreichen und mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, stehen die deutschen Flughäfen im engen Austausch mit den lokalen Behindertenverbänden. „Die deutschen Flughäfen haben in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben hervorragend gemacht und bieten durchgehend einen erstklassigen Service an“, so Ralph Beisel weiter. Aufgrund des hohen Qualitätsniveaus bedarf es aus Sicht des Flughafenverbandes ADV keiner ergänzenden Anpassung der Vorgaben aus Brüssel. Die Europäische Kommission soll sich im Interesse der Flugreisenden vielmehr auf eine einheitliche Durchsetzung der gültigen Bestimmungen in allen EU-Mitgliedstaaten konzentrieren.
Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, müssen Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität spätestens 48 Stunden vor Abflug ihren Bedarf dem befördernden Luftfahrtunternehmen mitteilen. Die Fluggesellschaft leitet die Information an den Flughafen weiter, damit dieser Personal und Equipment bereitstellt. Die Kosten für die PRM-Dienstleistung werden von den Flughafendienstleistern ohne Gewinnzuschlag an die Fluggesellschaften weitergereicht.