Die Codeshare-Vereinbarung zwischen Etihad Airways und Air Berlin ist in den Fokus des Luftfahrtbundesamts geraten. Konkret geht es um Flüge ins europäische Ausland, die von Berlin aus starten. Im August 2014 kündigte die Behörde in einem Schreiben an, die Verländerung der bestehenden Vereinbarung zu prüfen.
Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Handelsblatt” verstoßen die gewährten Flugrechte gegen das bestehende Luftverkehrsabkommen. Das könnte bedeuten, dass mehrere Verbindungen, die ab Berlin angeboten werden, in Zukunft nicht mehr im Codeshare geflogen werden können. Das wäre sowohl für Air Berlin als auch für Ethiad mehr als ärgerlich, profitieren doch beide Fluggesellschaften von der Möglichkeit, sich gegenseitig die Flugzeuge zu füllen.
Bei Etihad äußert man sich vorsichtig diplomatisch. Ein Sprecher der Gesellschaft gegenüber eTN:
“Etihad Airways operationen in Deutschland werden von den bilateralen Abkommen zwischen den Regierungen in Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten bestimmt. Wir sind in laufenden Gesprächen mit dem LBA und können keine Aussagen und keine Kommentare zu möglichen Ergebnissen oder Folgen der jüngsten LBA Korrespondenz abgeben.”
Aage Duenhaupt von Air Berlin verweist gegenüber eTN auf das Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. “Die Zulassung der Codesahre-Vereinbarung geht auf das Jahr 2012 zurück und wurde bereits sechs Mal von den deutschen Behörden verlängert. Wenn das Verkehrsministerium nun versucht, die Auslegung dieser Vereinbarung zu ändern, hätte es Auswirkungen seitens der Politik in Bezug auf die im Codeshare angebotenen Flüge. Air Berlin verlässt sich auf die gegenwärtigen Vorschriften zum Luftverkehrsabkommen, stammen diese doch aus der Feder des Luftfahrtbundesamts. Zusätzlich geht man bei Air Berlin davon aus, dass die Interpretation eines bilateralen Abkommens mit einem anderen Land nicht einseitig geändert wird. Air Berlin erwartet, dass die Codeshare-Vereinbarung für die kommende Wintersaison und darüber hinaus verlängert wird.”
Sollte das Luftfahrtbundesamt das Codeshare-Abkommen nicht verlängern, könnte das Verkehrsministerium eingreifen.
Wird das Codeshare-Abkommen nicht verlängert, hätte dies nicht nur schwerwiegende Folgen für die angeschlagene Nummer Zwei in der deutschen Luftfahrt, es würde auch die politischen Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten stören.
Währenddessen fragt man sich in interessierten Kreisen, wer denn beim Luftfahrtbundesamt die Untersuchung der Codeshare-Vereinbarung zwischen Etihad Airways und Air Berlin angeschubst hat. Und da zeigen viele aufgeregte Finger Richtung Lufthansa.
Dort wäscht man allerdings die Hände in Unschuld. Boris Ogursky von Lufthansa meinte gegenüber eTN, er könnte die Situation zwischen Etihad Airways und Air Berlin nicht kommentieren. Er “denkt” aber, dass die Lufthansa nichts mit den Untersuchungen des Luftfahrtbundesamts zu tun hat.